SilvesternachtPresserat prüft Richtlinie zur Nennung der Herkunft von Straftätern
- Seit der Silvesternacht in Köln wird über die Richtlinie 12.1 des Pressekodex diskutiert.
- Viele Medien hatten mit Bezug auf die Richtlinie zunächst nicht über die Herkunft der Tatverdächtigen berichtet.
- Der Presserat selbst stellt die Regelung nun auf den Prüfstand.
Berlin – Der Deutsche Presserat stellt die Richtlinie zur Nennung der Herkunft von Straftätern auf den Prüfstand. Bei einem nicht-öffentlichen Treffen am Mittwoch in Berlin steht die Diskussion über die betreffende Richtlinie 12.1 im Pressekodex auf der Tagesordnung.
Sie empfiehlt, bei der Berichterstattung über Straftaten die Zugehörigkeit der Täter zu religiösen oder ethnischen Minderheiten nur zu erwähnen, wenn es einen „begründeten Sachbezug“ zu der Straftat gibt.
Die Kritik an der Richtlinie ist nach den Ereignissen in der Silvesternacht in Köln lauter geworden. Augenzeugen und Opfer hatten nach den sexuellen Übergriffen auf zahlreiche Frauen ausgesagt, die Täter seien dem Aussehen nach größtenteils nordafrikanischer oder arabischer Herkunft gewesen. Viele Medien hatten zunächst nicht über die Herkunft der Tatverdächtigen berichtet.
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Kritiker der Richtlinie 12.1 monieren, sie erschwere die Berichterstattung über solche Aspekte.
Journalisten-Verband argumentiert für die Richtlinie
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert den Presserat auf, an der Richtlinie festzuhalten. „Dieser Diskriminierungsschutz hat sich bewährt“, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall am Dienstag in Berlin. Es gebe keinen Grund, ihn abzuschaffen.
„Dass Medien nach den Silvesterkrawallen in Köln erst spät und zum großen Teil sehr zurückhaltend berichtet haben, lag nicht am Pressekodex, sondern an der Desinformation der Kölner Polizei.“
Der DJV-Vorsitzende rief den Presserat auf, über das Diskriminierungsverbot offensiv zu informieren: „Das ist das beste Mittel, um Lügenpresse-Rufern das Wasser abzugraben.“ (dpa, kna)