LandgerichtHaft wegen versuchten Totschlags

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Das Kölner Landgericht hat einen Mann wegen versuchten Totschlags verurteilt. (Bild: dpa)

Das Kölner Landgericht hat einen Mann wegen versuchten Totschlags verurteilt. (Bild: dpa)

Köln – Wegen versuchten Totschlags hat das Landgericht Davut Y. (43) für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis geschickt. Der Betreiber eines Internet-Cafés in der Türkei hatte im vergangenen Jahr seiner in Köln lebenden Ex-Freundin nachts vor der Tür aufgelauert und ihr mit einem langen Messer mehrere „ellenlange, klaffende Stichwunden“ am ganzen Körper zugefügt.

Es sei „purem Zufall zu verdanken“, dass die Stichverletzungen nicht lebensgefährlich waren, hieß es in der Urteilsbegründung. „Zweifellos“ habe Davut Y. die Absicht gehabt, sein Opfer zu töten. Immerhin hatte der Angeklagte, der seine Ex-Freundin im Prozess bis zuletzt als die große Liebe seines Lebens bezeichnete, ihr schon Monate vor der Tat gedroht. In einem Brief schrieb er ihr: „Wie kannst Du es Dir erlauben, mich zu verlassen? Entweder Du gehörst mir oder der Erde. Dann musst Du sterben.“

Täter und Opfer hatten sich über das Internet kennen gelernt. Mehrfach hatte die Frau aus Köln ihren 13 Jahre älteren Freund in der Türkei besucht. Er hatte ihr allerdings verheimlicht, dass er verheiratet ist und vier Kinder hat. Als sie dies erfuhr, hatte sie die Beziehung beendet.

Ausdrücklich verneinte die Strafkammer die Annahme von Mordmerkmalen. So habe der Angeklagte nicht heimtückisch gehandelt. Sein Opfer habe aufgrund monatelangen Telefonterrors und mehrfacher Todesdrohungen mit einem tätlichen Angriff rechnen müssen; damit sei das Mordmerkmal der Arglosigkeit hinfällig. Auch habe Davut Y. die Tat weniger wegen gekränkten Ehrgefühls begangen sondern „heraus aus einem ganzen Bündel von Motiven“.

Der ohnehin nur unterdurchschnittlich begabte Angeklagte leidet nach Auskunft einer Psychiaterin an einer beginnenden hirnorganischen Störung; deshalb könne er auf veränderte Situationen „nur sehr schwer“ angemessen reagieren. Das bezog sich auf die Tatsache, dass die Ex-Freundin die Beziehung beendet hatte und der Angeklagte dies nicht wahrhaben wollte.

Ankläger Bastian Blaut war in seinem Plädoyer noch von einem versuchten Mord ausgegangen und hatte eine achtjährige Freiheitsstrafe gefordert. Der Angeklagte habe weniger aus enttäuschter Liebe gehandelt, sondern aus verletzter Ehre und aus Rache. „Nach den in der Bundesrepublik vorherrschenden Wertvorstellungen kann eine Trennung niemals zu einer Sache der Ehre gemacht werden. Deshalb ist eine Tötung zur Kompensation einer Ehrverletzung als niedriger Beweggrund anzusehen“, begründete er die Annahme eines Mordmerkmals. Dem folgte das Gericht nicht.

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