Lebenslange HaftMias Vater wegen Mordes verurteilt

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Trauer um die ermordete Mia. (Foto: Arton Krasniqi)

Trauer um die ermordete Mia. (Foto: Arton Krasniqi)

Köln – Bericht vom 24.4.2012

Es war Mord: Die Hoffnung von Mias Vater, nach einem rechtlichen Hinweis des Schwurgerichts am Ende des Prozesses möglicherweise doch nur wegen Totschlags und damit zu einer zeitlich begrenzten Haftstrafe verurteilt zu werden, trog: Markus G. (37) habe seine zweijährige Tochter aus „Wut, Hass, Rache und Verzweiflung“ gegenüber der Kindsmutter getötet und damit das Mordmerkmal der niederen Beweggründe erfüllt, hieß es am Mittwoch im Urteil, mit dem die Kammer den Unternehmensberater zu lebenslanger Haft verurteilte.

Mit unbewegtem Gesichtsausdruck und gesenktem Blick nahm der Angeklagte das Urteil entgegen. Die Kammer verkannte nicht, dass der Angeklagte gegenüber seiner kleinen Tochter „echte Vaterliebe“ empfunden und „extrem unter der bevorstehenden Trennung“ gelitten habe. Gleichwohl sei „nicht jede Tat, die eine verzweifelte Person begeht, eine Verzweiflungstat“.

Mia wurde im Schlaf erstickt

Markus G. hatte Mia im Juli vergangenen Jahres während ihres Mittagsschlafs in seiner Wohnung mit einem Kissen erstickt und danach versucht, sich selbst das Leben zu nehmen. Nach mehreren missglückten Versuchen stellte er sich am nächsten Tag der Polizei.

Die Beziehung zwischen der Kindsmutter Leonie G. und dem Angeklagten sei in den Monaten vor der Tat geprägt gewesen von „Trennung und Versöhnung“. Letztlich sei die Beziehung an der narzisstischen Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten gescheitert, für den galt: „Er war derjenige, der das Sagen hatte und zu keinen Kompromissen bereit war.“

Tat war von langer Hand geplant

Als Mias Umzug mit der Mutter nach Berlin anstand und sämtliche Rechtsmittel dagegen ausgeschöpft waren, habe der Angeklagte die Situation als einen „einzigen Kampf“ angesehen, sagte der Richter. Er bezog sich dabei auf Äußerungen des Angeklagten, der in einer E-Mail schrieb: „Leonie hat den schlimmsten Feind mit mir, den man sich denken kann. Ich tauge weder dazu nachzugeben noch zu verlieren.“

Für das Gericht stand fest: Markus G. habe die Tat von langer Hand geplant, „gesteuert, überlegt und kaltblütig“ dann ausgeführt. Er habe „Mia als Instrument seiner Rache behandelt“.

Ausführlich widmete sich der Richter der Frage nach der Schuldfähigkeit des Angeklagten, die von einer Sachverständigen – wenn auch nur sehr vage – in Zweifel gezogen worden war. Die lange Vorbereitung der Tat und das Fehlen eines akuten Auslösers spreche gegen eine Affekt-Tat. Aufgrund von Abschiedsbriefen und Testamenten habe das Gericht rekonstruiert, dass G. sich schon „Monate zuvor mit der Planung und Tötung des Kindes beschäftigt habe“ – dies spreche gegen eine „spontane Tötung Mias“. Deshalb sei er voll verantwortlich für die Tat.

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