Zehn Sekunden, sechs Schüsse, zwei Tote – das ist die Bilanz des Doppelmordes im November 2010, mit dem sich die Gerichte seit Mittwoch erneut befassen müssen. Weil Mustafa T. (53) seine Ex-Freundin Laura W. (29) und deren Arbeitskollegen Andres O. (35) in Braunsfeld auf offener Straße aus Eifersucht erschoss, erkannte das Landgericht im September 2011 auf zweifachen Mord und verhängte eine lebenslange Haftstrafe. „An dem Urteil ist alles richtig, nichts zu beanstanden“, sagte jetzt Verteidiger Karl Bode, der seinen Mandanten auch in der Revisionsverhandlung vertritt. Der Bundesgerichtshof hatte der Anklagebehörde recht gegeben, die das Urteil als zu milde empfand und die besondere Schwere der Schuld vergeblich in erster Instanz beantragt hatte. Ist Mustafa T. ein eiskalter Mörder, der die Tat von langer Hand geplant hat? So sieht es die Staatsanwaltschaft. Oder war es eine „spontane Beziehungstat“, wie das Landgericht damals annahm? Um das zu klären, muss jetzt neu verhandelt werden.
Offene Blutrache
Die Waffe habe er bereits vor zehn Jahren, als er die Freundin noch nicht kannte, in Belgien illegal erstanden. Der Grund: „Weil in meiner kurdischen Familie in der Heimat noch eine Blutrache offen ist“, sagte Mustafa T. am Mittwoch auf der Anklagebank. Mit stoischem Gesichtsausdruck las er seine Erklärung zum Tatgeschehen vom Blatt ab. Darin war von Reue und Scham die Rede, aber es wurde auch immer wieder deutlich, aus welchem Motiv T. gehandelt haben will. „Ich konnte und wollte es nicht zulassen, dass sie sich von mir trennt“, heißt es an einer Stelle. Er sagt aber auch: „Ich habe Angst davor, meine Taten zu beschönigen, und kann mit meiner Schuld kaum leben.“ Auch habe er sich am Tatabend von dem Arbeitskollegen der Ex-Freundin „wie ein kleines Kind behandelt gefühlt“. Andreas V., der wusste, wie schwer Mustafa T. die Ex-Freundin misshandelt hatte, hatte T. angeschrien, er solle verschwinden. Daraufhin hatte T. zur Waffe gegriffen und beide erschossen.



