Keine Bewährung für Ömer B. (30): Der Mann, der als „Rotraser“ Schlagzeilen machte und mit seiner Amokfahrt im Dezember 2011 beinah sieben Menschen getötet hätte, ist am Donnerstag zu zwei Jahre und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Zudem verhängte das Amtsgericht eine zweijährige Führerscheinsperre.
An einem Sonntagmorgen hatte der Angeklagte mit mehr als 95 Stundenkilometern auf der Aachener Straße eine rote Ampel überfahren, rammte dann an der Ecke Melatengürtel ein Auto und raste in eine Menschenmenge.
KVB-Videokameras filmten, wie er sich heimlich davonmachte: „Sie sind ganz langsam ausgestiegen und haben sich locker-flockig entfernt“, beschrieb der Richter B.s Flucht. „Ihnen war völlig egal, was da passiert war.“ Das Gericht erkannte auf Unfallflucht, Fahren ohne Führerschein, Gefährdung des Straßenverkehrs und gefährliche Körperverletzung.
Dieses Auto wurde vom Unfallverursacher gerammt. (Bild: kra)
Entschuldigung bei Opfern
B. hatte sich erst Tage später gestellt und behauptet, er sei zu betrunken gewesen, um sich zu erinnern. Dem widersprach ein Sachverständiger, der B. zu „jeder Zeit ein situations-adäquates Verhalten“ attestierte. Das Gericht verneinte eine verminderte Schuldfähigkeit wegen Alkoholkonsums. B. habe sich Stunden zuvor bei seiner Angebeteten eine Abfuhr geholt und sei bereits dabei nicht mehr nüchtern gewesen.
Es sei „eine schwierige Entscheidung gewesen“, sagte der Richter zu der Frage, ob eine Bewährungsstrafe noch möglich sei. Immerhin sei B. nicht vorbestraft, habe sich bei den Opfern, von denen einige schwere Verletzungen wie Rippenbrüche und Schädelhirntrauma erlitten, entschuldigt und soweit es ihm möglich gewesen sei, ein Geständnis abgelegt.
Dem hätten jedoch erhebliche strafverschärfende Gesichtspunkte entgegengestanden. B. habe s „mit bedingtem Vorsatz“ gehandelt: „Ihr Tun war Ihnen völlig bewusst. Sie haben erkannt, dass Sie nicht mehr fahrtüchtig sind und trotzdem ganz konkret Verletzung anderer Menschen in Kauf genommen“. Er fügte hinzu: „Sie sind zielstrebig geflohen, um Ihren Führerschein zu retten.“ Den hatte B. schon vor Jahren abgeben müssen und geplant, ihn neu zu beantragen.
Mit dem Urteil blieb das Gericht nur gering unter dem Strafmaß des Anklägers, der zwei Jahre und sieben Monate gefordert hatte. Die Zeugen und der Angeklagte selbst hätten noch enormes Glück gehabt, sagte der Richter: „Sie hätten alle tot sein können.“


