Von der neuen Rundfunkabgabe völlig befreit sind Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Asylbewerber sowie Menschen, die in einem Pflegeheim leben. Eine Befreiung gilt außerdem für Studenten, die Bafög erhalten und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Nicht zur Kasse gebeten werden auch Blinde, die Blindenhilfe erhalten, taubblinde Menschen und Behinderte, die Sozialhilfe erhalten. Die Befreiung erfolgt nur, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. (kst)