„Diese Dame hat mich schon viel Geld gekostet“, seufzt Petra Rauch. Die 51-Jährige sitzt in der Küche ihrer Wohnung im Ortskern von Hennef, sie blickt hinab auf einen Ordner mit Unterlagen zur Mietsache Schulze (Name geändert). Seit Dezember hat Rauch, Eigentümerin einer Wohnung in Niederkassel-Lülsdorf, keine Mietzahlungen mehr erhalten. Der Rückstand liegt inzwischen bei 4800 Euro. Hinzu kommen eine ausstehende Kaution (1200 Euro) sowie Kosten für einen mittlerweile eingeschalteten Detektiv (900 Euro) und eine Anwältin.
Wenn Empfänger von Arbeitslosengeld II Miete schuldig bleiben, kann das Jobcenter unter gewissen Umständen eingreifen. So zum Beispiel, wenn die Miete in zwei aufeinanderfolgenden Monaten aussteht.
Jobcenter-Leiter Ralf Holtkötter erklärt: „Wir versuchen zunächst, eine Anhörung mit den Parteien anzuberaumen, um die Sache zu klären“. Wird das Problem dadurch nicht gelöst, kann das Jobcenter „von Amts wegen“ umstellen auf direkte Auszahlung an den Vermieter.
Auch andere Vereinbarungen als diese sind möglich: Beispielsweise kann der ALG-II-Empfänger von vornherein einwilligen, dass seine Miete direkt vom Jobcenter an den Eigentümer der Wohnung überwiesen wird. Oder der Vermieter schreibt diese Regelung von Anfang an in den Mietvertrag hinein. (bäu)
„Die Wohnung habe ich gekauft, um die Mieteinnahmen als Alterssicherung zu verwenden“, erklärt Petra Rauch. Nun weiß sie nicht einmal mehr, ob die Dame überhaupt noch auf den 72 Quadratmetern eines 32-Parteien-Hochhauses wohnt. „Seit Februar habe ich nichts von ihr gehört.“ Sämtliche Versuche, Kontakt zu Frau Schulze aufzunehmen – zuletzt über Anwältin und Hausmeister – bleiben erfolglos. Sie hatte sich das als ganz sichere Sache vorgestellt, als sie die Wohnung vor gut anderthalb Jahren kaufte: Frau Schulze wohnte schon dort, und als Hartz-IV-Empfängerin, da zahlt doch das Amt die Miete – sicherer als bei jedem Arbeitnehmer. Oder?
Nein, es ist keinesfalls üblich, dass das „Amt“, also das Jobcenter, die Miete direkt an den Vermieter zahlt. Im Normalfall wird die Summe an den Mieter überwiesen, der sie weiterleiten soll. Tut er das nicht – hat der Vermieter ein Problem. So wie Frau Rauch.
„Das ist ein Thema, das uns regelmäßig beschäftigt“, sagt Ralf Holtkötter, Geschäftsführer des Jobcenters Rhein-Sieg. Aber so häufig wie in den Horrorvorstellungen mancher Vermieter sei das nun auch wieder nicht, schränkt er gleich ein. „Richtige Mietnomaden haben wir vielleicht einmal im Jahr.“ Vermieter könnten aber in bestimmten Fällen ihren Verlust deutlich niedriger halten (siehe Info-Kasten).
Petra Rauch indessen hat mit dem Jobcenter noch eine Rechnung offen. Sie verlangt die Zahlung der Kaution (1200 Euro). Denn ein Vertrag (liegt der Redaktion vor), den ihr der Voreigentümer der Wohnung ausgehändigt hatte, besagt, dass die Kaution an den Vermieter oder auf ein spezielles Konto ging. Doch das Geld war nirgends zu finden. Ein Mitarbeiter des Jobcenters teilte ihr per Mail mit, der Betrag sei im Juli 2010 an Frau Schulze überwiesen worden, „wenden Sie sich daher an die Mieterin“.
Der Fall sei in Bearbeitung, bestätigt eine Jobcenter-Sprecherin. Und der Chef ergänzt: „Konkrete Auskünfte dazu dürfen wir aus Datenschutzgründen nicht geben.“ Diese Ansage hat auch Frau Rauch erhalten. Seither: Funkstille.
Über einen Detektiv hat sie versucht, das Jobcenter zu einer Reaktion zu bewegen. Bisher hat das nur ihre Kosten in die Höhe getrieben. „Zum Gericht gehen wollte ich eigentlich nicht“, erklärt sie, „weil die Gebühr für den Gerichtsvollzieher sich an der Höhe der ausstehenden Miete bemisst. Das sind zusammen mit dem Anwaltshonorar bestimmt ein paar tausend Euro.“ Vor gut zwei Wochen habe sie dennoch bei der Staatsanwaltschaft Bonn Anzeige erstattet. Ende offen.
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