Flüchtlingsheime in NRWBei 155 Wachleuten Sicherheitsbedenken geäußert

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Düsseldorf – Wegen Sicherheitsbedenken haben die Behörden in NRW rund 155 Wachleuten die Arbeitserlaubnis in einem Flüchtlingsheim verweigert. Nach den Misshandlungsvorfällen in Landesunterkünften im Herbst 2014 hatte der unter Druck geratene Innenminister Ralf Jäger (SPD) angekündigt, alle Mitarbeiter von Wachdiensten, die in Asylbewerberheimen eingesetzt werden, von Verfassungsschutz und Landeskriminalamt (LKA) durchleuchten zu lassen.

Inzwischen hat der Verfassungsschutz rund 5500, das LKA 5000 Wachleute überprüft. Die große Mehrheit wurde als „unbedenklich“ eingestuft. Relevant für negative Einschätzungen sind vor allem Hinweise auf rechtes Gedankengut, was vor dem Skandal offenbar kaum interessiert hatte. So berichtete im Burbacher Fall ein Ex-Kollege der Tatverdächtigen, die Wachleute seien im internen Jargon „SS-Trupps“ genannt worden. Die Unterkunft selbst, damals mit rund 500 Bewohnern eine der größten des Landes, beschrieb er als „rechtsfreien Raum“. Angetrunkene oder randalierende Asylbewerber habe man schon mal stundenlang in ein „Problemzimmer“ gesperrt.

Anlass für ein Veto der Sicherheitsexperten können laut Innenministerium aber auch „relevante Vorstrafen“ für bestimme Gewaltdelikte sein. Vor Burbach, so hatte Jäger einräumt, besaßen die zuständigen Stellen des Landes nicht einmal Kenntnis sämtlicher Führungszeugnisse des Sicherheitspersonals. (kla)

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