FremdenfeindlichkeitErmittlungen gegen Polizisten nach Anschlag von Altena

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Symbolbild

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Köln – Sie haben gegen die beiden Männer ermittelt, die im Oktober 2015 eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft in der nordrhein-westfälischen Stadt Altena angezündet haben. Jetzt aber sind zwei Staatsschutzbeamte der Hagener Polizei selbst zum Gegenstand eines Strafverfahrens geworden.

Weil sie auf den Handys der Beschuldigten Hitler-Fotos und Nazi-Parolen übersahen, prüft die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Strafvereitelung im Amt. Dies ist einem Papier des Justizministeriums zu entnehmen, das dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt.

Die Brandstifter, der 25-jährige Feuerwehrmann Dirk D., und sein 24-jähriger Freund Marcel N. müssen sich seit Ende Mai wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung als Angeklagte vor dem Landgericht Hagen verantworten. Das Urteil wird vermutlich im September gesprochen.

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In der Anklageschrift waren die beiden Beschuldigten nicht als rechtsorientiert eingestuft worden, auch weil die ermittelnden Beamten bei der Überprüfung der Facebook- und Smartphone-Inhalte nichts Dementsprechendes gefunden hatten.

Doch sie hatten zahlreiche Hitler-Fotos und sonstiges rassistische Inhalte übersehen. Jost von Wistinghausen, Anwalt der durch den Brand gefährdeten syrischen Flüchtlingsfamilie, entdeckte das Material mit einem Kollegen, als sie die Akten mit etwa 52.000 Fotos sichteten.

Die Hitler-Fotos mit Sprüchen wie „Du bist lustig, dich vergase ich zuletzt!“ hätten die beiden Beschuldigten per Handy auch weiter gegeben, bestätigte der Anwalt auf Anfrage: „Mir ist vollkommen schleierhaft, wie die Ermittler der Polizei diese Bilder übersehen konnten.“

Die Hagener Vorfälle werden auch in Düsseldorf untersucht

Der fraktionslose Landtagsabgeordnete Daniel Schwerd hat das Justizministerium in einer Kleinen Anfrage nach Konsequenzen aus der Ermittlungspanne gefragt. Zum Verhalten der Polizeibeamten wollte sich das Ministerium aufgrund des laufenden Verfahrens nicht äußern.

Die Informationen auf den Mobiltelefonen indes seien nur „in Bezug auf die Vortat-, Tat- und Nachtatphase“ ausgewertet worden, wird in der noch unveröffentlichten Antwort eingeräumt. Für die Auswertung von weiteren umfangreichen Daten etwa aus Facebook- oder WhatsApp-Chats habe auch die Staatsanwaltschaft „keinen Anlass gesehen“.

Dass in Hagen etwas schief gelaufen sein könnte, scheint auch in Düsseldorf angekommen sein. „Rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele“ seien bei der Strafzumessung in Strafverfahren zu berücksichtigen, betont das Ministerium. Auch die Ermittlungsbehörden seien „bezüglich der Erkennung und Verfolgung fremdenfeindlicher und rechtsradikaler Straftaten deutlich sensibilisiert“.

Mit ihrer Antwort bestätige die Landesregierung „letztlich die Schlamperei im Umgang mit den Daten der Mobiltelefone“, sagt der Abgeordnete Schwerd. Wie in Hagen geschehen, dürften die Täter nicht weiterhin als die ansonsten „lieben Jungs aus der Nachbarschaft“ eingestuft werden, die aus „Sorge vor dem Fremden“ gewalttätig würden. So würden rassistische und rechtsterroristische Taten verharmlost.

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