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JustizLoveparade-Prozess beginnt im Dezember

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Loveparade Massenpanik dpa

Szene der Massenpanik bei der Loveparade 2010

Duisburg – Siebeneinhalb Jahre nach dem Loveparade-Drama von Duisburg am 24. Juli 2010, als es nach einer Massenpanik 21 Todesopfer und 652 Verletzte gab, steht nun der Dezember als Monat des Prozessbeginns fest. Angeklagt sind vor dem Landgericht Duisburg sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters. Sie müssen sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Mammutprozess erwartet

Erwartet wird ein Mammutprozess, den zahlreiche Medienvertreter, aber auch Angehörige der Opfer verfolgen werden. Daher hat das Gericht einen Saal im Kongresszentrum der Messe Düsseldorf gemietet. Das Gericht steht unter Zeitdruck: Liegt bis zum 27. Juli 2020 kein erstinstanzliches Urteil vor, verjähren die vorgeworfenen Taten.

Der Vorsitzende der 6. Großen Strafkammer hat Verteidigern und Nebenklagevertretern Terminvorschläge unterbreitet, die Hauptverhandlung könnte am 6. oder 8. Dezember beginnen. Die Kammer will regelmäßig an drei Tagen pro Woche verhandeln. Nach jetziger Planung sollen bis Mitte Februar 2018 zunächst 23 Verhandlungstage stattfinden. Weitere Termine wird die Kammer mit den Verfahrensbeteiligten abstimmen.

Zwei zusätzliche Richter

Die 6. Große Strafkammer des Landgerichts ist bereits Ende Mai um zwei Richter verstärkt worden. Damit gehören ihr neben dem Vorsitzenden nun vier weitere Richter an. Die Kammer ist wegen des Mammutprozesses von allen neu eingehenden Strafverfahren freigestellt. Es sind dort aber noch sieben Strafverfahren anhängig, die abgearbeitet werden müssen.

Alle Prozessbeteiligten brauchten viel Geduld. Die Erstellung der Anklageschrift dauerte Jahre, dann verweigerte das Landgericht Duisburg im Frühjahr 2016 überraschend den Beginn des Hauptverfahrens, weil die Anklageschrift nicht stichhaltig sei. Das OLG Düsseldorf hob diese Entscheidung im April auf.

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