Kein Hinweis auf PolizeifehlerPolizist erschoss 22-Jährigen Messerangreifer

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(Symbolbild)

Essen – Nach dem tödlichen Schuss auf einen 22-Jährigen durch einen Polizisten bei einem Einsatz wegen Ruhestörung hat die Staatsanwaltschaft Essen keine Hinweise auf ein Fehlverhalten des Beamten.

„Es gibt keine Hinweise, die an der Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs zweifeln lassen“, sagte Staatsanwalt Rainer Kock am Dienstag. Der Beamte habe die Schusswaffe eingesetzt, „um einen unmittelbar bevorstehenden Messerangriff abzuwenden“.

Unmittelbar nach Öffnen der Tür mit Messer gedroht

Todesursache sei ein Schuss in den Brustkorb, der das Herz verletzt habe.

Der 22-Jährige war vergangene Woche in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag in Essen bei einem Einsatz wegen einer Ruhestörung erschossen worden.

Nach früheren Angaben soll er die Beamten unmittelbar nach dem Öffnen seiner Wohnungstür mit einem Messer bedroht haben. Als er die Waffe nicht niederlegte und auf die Beamten zustürzte, schoss ein Polizist. Der 22-Jährige erlag wenig später seinen Verletzungen. (dpa)

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