LandeskriminalamtAkten im Fall Amri waren verfügbar – CDU kritisiert Landesregierung

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Peter Frank

Generalbundesanwalt Peter Frank

Düsseldorf – Generalbundesanwalt Peter Frank hat in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Untersuchungsausschuss zum Fall Amri seine Aussage bekräftigt, seine Behörde habe keine Akten über den Attentäter von Berlin zurückgehalten und damit eine Inhaftierung des Tunesiers verhindert.

Ein „rein hypothetisches Szenario“

Frank stellte klar, dass seine Behörde vom Land NRW zu keinem Zeitpunkt um die Offenlegung von Erkenntnissen gebeten worden sei. Gleichwohl hatte das Landeskriminalamt NRW wenige Tage nach dem Anschlag um eine entsprechende Sprachregelung gebeten. Tatsächlich einigten sich LKA und Generalbundesanwaltschaft (GBA) auf ein Vermerk. Darin sei aber nur ein „rein hypothetisches Szenario“ beschrieben worden, machte Frank in seinem Schreiben deutlich.

Die CDU sieht sich durch den Brief in ihrer Einschätzung bestätigt, dass das NRW-Innenministerium nach dem Anschlag eine „Täuschungsmaschinerie“ in Gang gesetzt habe. „Es steht nun zweifellos fest: Der Attentäter Amri hätte festgesetzt werden können“, sagte CDU-Innenexperte Daniel Sieveke.

Die Landesregierung habe ihren eigenen Gutachter über die Möglichkeit einer Inhaftierung getäuscht. Der Regierungsbeauftragte hatte in seinem Gutachten an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass eine Abschiebungsanordnung gegen Amri nicht möglich gewesen sei, da der GBA die dafür notwendigen Erkenntnisse nicht freigegeben habe.

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