NebenverdienstLand NRW will Politikern Tantiemen streichen

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Sparkasse

  • in Sitz im Verwaltungsrat der örtlichen Sparkasse sichert Zusatzeinnahmen von mehreren Tausend Euro im Jahr.
  • In Zukunft sollen die Sparkassen-Tantiemen der NRW-Spitzenbeamten deutlich geringer ausfallen.

Düsseldorf – Es ist wohl der beliebteste Nebenjob in der deutschen Kommunalpolitik: Ein Sitz im Verwaltungsrat der örtlichen Sparkasse sichert Zusatzeinnahmen von mehreren Tausend Euro im Jahr.

Noch lukrativer ist es für den Chef des jeweiligen Gremiums – meist der Landrat oder Oberbürgermeister. Je nach Größe der Kasse gibt es bis zu 40 000 Euro extra im Jahr – zusätzlich zum Gehalt. In Zukunft sollen die Sparkassen-Tantiemen der NRW-Spitzenbeamten deutlich geringer ausfallen: Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ will die rot-grüne Landesregierung eine neue Deckelung bei den Zusatzeinkünften von Oberbürgermeistern, Landräten und Dezernenten einführen.

Die hohen Nebeneinnahmen sind seit Jahren umstritten. Durch zwei Änderungen soll die Debatte nun entschärft werden: Der Höchstbetrag, den ein Oberbürgermeister durch Nebentätigkeiten in kommunalen Aufsichtsräten – etwa bei der städtischen Bäder- oder Verkehrsgesellschaft – behalten darf, wird von 6000 auf 9000 Euro im Jahr angehoben. Alles weitere muss wie bisher an die Stadtkasse abgeführt werden. Für kommunale Spitzenbeamte, die auch noch im Sparkassen-Verwaltungsrat sitzen, soll die Obergrenze höher liegen – wohl bei rund 20 000 Euro. Das ist neu: Bisher galt für Sparkassen-Jobs eine Ausnahmeregelung – die Einkünfte durften komplett aufs private Politikerkonto fließen.

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Für viele Rat- und Kreishauschefs bedeuten die Pläne deutliche Einbußen: So erhielt etwa Michael Kreuzberg (CDU), Landrat im Rhein-Erft-Kreis, als Verwaltungsratschef der Kreissparkasse Köln nach eigenen Angaben im Jahr 2015 rund 38 000 Euro. In Zukunft darf er wohl nur noch gut 10 000 Euro behalten, der Rest fließt in die Kreiskasse. Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD), ebenfalls Verwaltungsratschef der städtischen Sparkasse, müsste von seinen bisher rund 30 000 Euro Sitzungsgeldern etwa 20 000 Euro abführen.

Rot-Grün hat die Gesetzesänderung, die Kabinett und Landtag noch beschließen müssen, nicht ganz freiwillig angefasst: Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem Urteil von 2011 eine neue Regelung für Tantiemen aus Gremien des Energieversorgers RWE angemahnt. Nach langer Prüfung kamen die Landesjuristen jetzt zu dem Schluss, dass das RWE-Urteil auch Auswirkungen auf die Sparkassen-Einkünfte hat.

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