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NRW-LandtagswahlKölner Kanzlei will wegen Patzer der FDP Neuwahl durchsetzen

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Landtag Düsseldorf Symbol

Landtag in Düsseldorf

Düsseldorf – Das NRW-Verfassungsgericht in Münster wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Landtagswahl in NRW beschäftigen müssen. Der Kölner Verwaltungsrechtler Jürgen Küttner kündigte im Gespräch mit unser Zeitung eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof an.

Bei der Einrichtung der Landesliste war der FDP ein möglicherweise folgenschwerer Fehler unterlaufen. Aus bisher ungeklärter Ursache wurden diezwei Kandidaten vertauscht. Auf dem Platz 24, der nun für den Einzug in den Landtag reichte, landete die Juristin Martina Hannen – obwohl der Parteitag den Politiker Christian Sauter aus Lippe für den Platz nominiert hatte. Nachdem die Liberale aus dem ostwestfälischen Lage zunächst angekündigt hatte, sie werde das Zufallsmandat nicht annehmen, hat sie nun ihre Meinung geändert. Hannen hätte auf ihrem ursprünglichen Listenplatz 48 wohl nicht die Chance bekommen, nach Düsseldorf zu wechseln.

Falsche Person sitzt im Landtag

Jürgen Küttner von der Kölner Kanzlei Teipel und Partner sagte, für die Anfechtung der Wahl sei es unerheblich, dass der Stimmenanteil der FDP durch die Panne unverändert geblieben sei: „Entscheidend ist, dass durch den Fehler nicht die Person im Parlament sitzt, die dort eigentlich Politik machen sollte. Dieser Umstand begründet meines Erachtens die Notwendigkeit einer Neuwahl“, so Küttner. Es stehe „jetzt schon fest“, dass die Kanzlei in jedem Fall beim Verfassungsgerichtshof NRW die Feststellung der Ungültigkeit der Wahl beantragen werde.

Auch der Düsseldorfer Verfassungsrechtler Robert Hotstegs hält den Fall für brisant: „Die Liste der FDP ist nicht demokratisch zustande gekommen, sondern durch eine eindeutige Panne. Deswegen kann sie nicht unproblematisch als Grundlage für die Landtagswahl herangezogen werden“, so der Jurist.

„Wechselbad der Gefühle“

Die Anfechtung der NRW-Landtagswahl hat nach Hotstegs Einschätzung „Aussicht auf Erfolg“. Möglicherweise komme der Verfassungsgerichtshof aber zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber solche Fehler regeln müsse. Damit wären Neuwahlen abgewendet.

Hannens Entscheidung, ihr Mandat anzunehmen, hat auch Auswirkungen für den Kölner FDP-Politiker Lorenz Deutsch. „Ich erlebe seit der Wahl ein Wechselbad der Gefühle“, sagte der Dozent für Altgermanistik unserer Zeitung. „Durch die Verwechslung bestand für mich die Möglichkeit, als erster Nachrücker in den Landtag einzuziehen, falls Frau Hannen auf ihr Mandat verzichtet hätte. Ihr »Rücktritt vom Rücktritt« ist nun ein Dämpfer für meine Hoffnung, nach Düsseldorf wechseln zu können.“

Der Vize-Chef der Kölner FDP will jetzt in Ruhe abwarten, was in den nächsten Wochen passiert. „Frau Hannen muss selbst entscheiden, wie sie mit der Situation umgeht“, so Deutsch.

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