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NRW-PolizeiTauglichkeits-Erlass stößt auf Widerstand

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Polizei NRW

Der Erlass hätte gravierende Folgen für die personelle Aufstellung der Polizei.

Düsseldorf – Der Plan der NRW-Landesregierung, ein landeseinheitliches Verfahren zur Feststellung der Polizeidienstfähigkeit einzuführen, stößt im Personalrat des NRW-Innenministeriums auf heftigen Widerstand.

Die Sprecherin der Hauptschwerbehindertenvertretung, Erika Ullmann-Biller, befürchtet, dass  mehrere tausend Beamte aus dem Polizeidienst ausscheiden müssten, wenn der Erlass in Kraft treten sollte: „Wer zum Beispiel nachtblind ist und keinen Nachtdienst mehr machen kann, soll nicht mehr diensttauglich sein“, sagte Ullmann-Biller dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. 

„Bei der angespannten Sicherheitslage benötigen wir jeden Kollegen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Polizei sich in dieser Lage selber schwächen sollte“, fügte sie hinzu. Der 20-seitige Erlassentwurf, der unserer Redaktion vorliegt, wurde von Wolfgang Düren, Leiter der Polizeiabteilung im NRW-Innenministerium, zusammengestellt.

Polizeiärzte sollen Beamte untersuchen

Ziel der neuen Regelung soll es sein, dafür Sorge zu tragen, dass die Polizei ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann. „Hierfür müssen die Polizeibehörden über ausreichend einsatzfähiges Personal verfügen“, schreibt Düren. Der NRW-Erlass soll den Umgang mit dauerhaft erkrankten Polizisten nun verbindlich festlegen.

Danach sollen künftig alle Beamten von Polizeiärzten untersucht werden, wenn sie aufgrund einer Verwendungseinschränkung nicht mehr „zu jeder Zeit, an jedem Ort und auf jedem dem statusrechtlichen Amt entsprechenden Dienstposten“ einsetzbar sind. Auch alle dauerhaft Erkrankten, die innerhalb von sechs Monaten länger als drei Monate nicht im Dienst waren, sollen zum Test.

Für Beamte, die die strengen Gesundheitsauflagen nicht mehr erfüllen, dürfen keine neuen Funktionen bei der Polizei   geschaffen werden. Gibt es keine Weiterverwendung, sollen die kranken Polizisten zu anderen Landesbehörden wechseln.   „Sofern weder ein Laufbahnwechsel noch die Weiterverwendung (…) möglich ist, ist die Zurruhesetzung einzuleiten“, heißt es in dem Erlass.

Betroffene müssten fünf Jahre länger auf Pensionierung warten

Ein Laufbahnwechsel hätte für die Betroffenen zur Folge, dass sie die Polizeizulage verlieren würden und fünf Jahre länger bis zur Pensionsgrenze arbeiten müssten. Die vorzeitige Zurruhesetzung bedeutet Einbußen von mehreren Hundert Euro bei den Pensionszahlungen. Erika Ullmann-Biller von der Hauptschwerbehindertenvertretung findet den geplanten Umgang mit den Kranken beschämend: „Durch die desolaten Arbeitsbedingungen, unter denen die Kollegen seit Jahren arbeiten müssen, haben fast alle ihre Gesundheit eingebüßt – und jetzt erhalten sie den Dank dafür.“

Ob die neue Regeln noch vor der Landtagswahl im Mai in Kraft treten, ist fraglich. Sebastian Fiedler, Vorsitzender des Bund Deutscher Kriminalbeamter in NRW, erklärte: „Der Erlass sendet ein völlig falsches Signal. Es entsteht der Eindruck, als ob es bei der NRW-Polizei tausende von Drückebergern gebe. Die Polizei braucht die volle Rückendeckung durch die Politik, nicht volle Wartezimmer beim Polizeiarzt.“

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