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NRW-VerfassungsgerichtshofDritte Klage gegen Sperrklausel bei Kommunalwahlen

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Wahlurne

Symbolbild

Nordrhein-Westfalen – Am Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen ist die dritte Klage gegen die Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen eingegangen.

Nach Auskunft des Gerichts von Mittwoch hat Ende November die Partei „Volksabstimmung“ ein Verfahren angestrengt, um die 2,5-Prozent-Klausel zu kippen.

Seit Ende Juli 2016 gilt in NRW wieder die Regel, nach der auf kommunaler Ebene Parteien bei Wahlen mindestens 2,5 Prozent der Stimmen erhalten müssen, um in die Parlamente einzuziehen. Die Kläger halten das für einen Verstoß gegen die Landesverfassung, weil damit die kleineren Parteien gegenüber den großen in ungerechtfertigter Weise benachteiligt würden.

Auch die Piraten und die NPD haben Beschwerde gegen die Sperrklausel in Münster eingelegt. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest. (dpa)

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