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„Sexy Cora“: Narkoseärztin gesteht OP-Fehler

Erotik-Sternchen Carolin Wosnitza. (Bild: dpa) 
Vor zwei Jahren starb Porno-Star „Sexy Cora“ nach einer Operation zur Brustvergrößerung. Die angeklagte Narkoseärztin hat nun vor dem Hamburger Landgericht die Verantwortung übernommen – und entschuldigte sich beim Witwer.
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Hamburg. 

Im Prozess um den Tod der Pornodarstellerin „Sexy Cora“ bei einer Brustvergrößerung hat die angeklagte Narkoseärztin ihre Schuld eingestanden. „Ich will nun zu meiner Verantwortung stehen“, sagte die 56-Jährige am Montag vor dem Landgericht Hamburg. Bei dem Eingriff vor zwei Jahren hatte die 23 Jahre alte Carolin Wosnitza einen Herzstillstand erlitten. Dies habe sie während der Operation zu spät bemerkt, weil an einem Gerät ein Alarmton ausgeschaltet war, räumte die Medizinerin ein. „Ich würde alles darum geben, diesen Fehler wieder gutzumachen, aber das kann ich nicht.“

Die als „Big-Brother“-Kandidatin bekanntgewordene junge Frau war nach mehreren Tagen im Koma am 20. Januar 2011 an einer Hirnlähmung gestorben. Sie hatte ihre Brüste schon mehrfach vergrößern lassen. An den Witwer der 23-Jährigen, Tim Wosnitza, gewandt, erklärte die Narkoseärztin: „Ich denke oft an das Leid, das ich auch ihm angetan habe.“ Der ehemaliger Manager des Porno-Stars tritt im Prozess als Nebenkläger auf. Nach dem Tod der Patientin sei sie stark depressiv geworden und habe nicht mehr als Ärztin gearbeitet, sagte die Angeklagte weiter.

Zwei Jahre nach dem Tod der Porno-Darstellerin Sexy Cora bei einer Busen-OP begann am Montag der Prozess gegen die Narkoseärztin.
Zwei Jahre nach dem Tod der Porno-Darstellerin "Sexy Cora" bei einer Busen-OP begann am Montag der Prozess gegen die Narkoseärztin.
Foto: dpa

Eine genaue Erklärung, wie es überhaupt zu dem Herzstillstand des Porno-Stars gekommen sei, hatte die 56-Jährige nicht - nur Vermutungen. Das seien aber alles Spekulationen, erklärte sie. Sie war sich aber sicher, bei der Beatmung nichts falsch gemacht zu haben. Das sieht die Staatsanwaltschaft anders: „Nach dem Einleiten der Vollnarkose soll sie nicht für eine ausreichende Beatmung über eine Sauerstoffmaske gesorgt haben“, hatte die Sprecherin der Anklagebehörde, Nana Frombach, erklärt. Der Sauerstoffmangel, der unbemerkt geblieben sei, habe den Herzstillstand ausgelöst. Darauf habe die Ärztin nicht mit den vorgeschriebenen Wiederbelebungsmaßnahmen reagiert.

Das Gericht hat nur zwei Termine für das Verfahren angesetzt, am 5. Februar könnte bereits das Urteil fallen. Bei einer Verurteilung drohen der Angeklagten eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft. (dpa)

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