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Urteil: Der Wendler darf „Der Wendler“ bleiben

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Der Platten-Millionär mit Geburtsnamen Skowronek hat beantragt, die Marke „Wendler“ löschen zu lassen. (Bild: dpa)

DÜSSELDORF - Schlagersänger Michael Wendler darf auch künftig unter seinem Nachnamen auftreten - ebenso wie ein deutlich weniger bekannter Kontrahent. Das Düsseldorfer Landgericht wies am Mittwoch den Versuch von Nebenjob-Sänger Frank Wendler (52) ab, seinem prominenten Namensvetter zu verbieten, als „der Wendler“ aufzutreten.

Der Velberter Frank Wendler hatte argumentiert, dass er schon wesentlich länger unter diesem Namen auf der Bühne stehe und singe. Außerdem habe er seit 2008 die Markenrechte für „Der Wendler“.

Wendler
Der Velberter Sänger Frank Wendler hat gegen Schlagerstar Michael Wendler geklagt. (Bild: dpa)

Die Karriere des wesentlich erfolgreicheren Michael Wendler (39, „Sie liebt den DJ“) aus Dinslaken begann 1998. Während Frank Wendler seit Geburt so heißt, legte sich Schlager-König Michael Wendler, mit Geburtsnamen Skowronek, seinen Künstlernamen erst später zu. Frank Wendler muss nun seine Wortmarke „Der Wendler“ löschen lassen. (dpa)

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