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Wendler gegen Wendler: Sängerstreit sorgt weiter für Misstöne

Sänger Michael Wendler bei der Generalprobe des Musikantenstadls im Königpalast in Krefeld. Der Sängerstreit „Wendler gegen Wendler“ geht in die zweite Runde.  Foto: dpa
Schlagerkönig Michael Wendler will dem Hobby-Sänger Frank Wendler gerichtlich verbieten als „Der Wendler“ aufzutreten. Dumm nur, dass der Hobby-Wendler sich die Rechte bereits 2008 gesichert hat. Vor Gericht konnten sich die Streithähne am Dienstag nicht einigen.
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Düsseldorf. 

Der erbitterte Sängerstreit „Wendler gegen Wendler“ ist am Dienstag vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht ausgetragen worden. Das Gericht warb eindringlich für einen Vergleich in dem „nicht ganz einfachen“ Fall. Keiner der Künstler habe das Recht, den Namen Wendler zu monopolisieren, mahnte der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke.

Der Velberter Nebenjob-Sänger Frank Wendler will Schlagerkönig Michael Wendler („Sie liebt den DJ“) verbieten, als „Der Wendler“ aufzutreten.

Der Velberter Frank Wendler will Schlagerstar Michael Wendler verbieten, als „Der Wendler“ aufzutreten.
Der Velberter Frank Wendler will Schlagerstar Michael Wendler verbieten, als „Der Wendler“ aufzutreten.
Foto: dpa

Michael Wendler will sich das nicht bieten und im Gegenzug die Marke „Der Wendler“ löschen lassen. Schon bei der „vermutlich böswilligen“ Anmeldung der Marke habe die Öffentlichkeit den Namen „Wendler“ ganz überwiegend mit Michael Wendler verbunden, nicht mit dem außerhalb Velberts weitgehend unbekannten Frank Wendler, argumentierte sein Anwalt.

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Das Gericht warb dagegen für den Rechtsfrieden und die Rückkehr zur „friedlichen Koexistenz“: „Beide Sänger vermeiden, sich nur mit dem Nachnamen zu nennen.

Die Bezeichnung Wendler oder Der Wendler darf nur verwendet werden, wenn bereits klar ist, wer gemeint ist.“ Die Anwälte werden nun über den Vorschlag verhandeln, versicherten sie. Andernfalls wird das Oberlandesgericht das letzte Wort haben - und zwar am 14. Mai.

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