Der erbitterte Sängerstreit „Wendler gegen Wendler“ ist am Dienstag vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht ausgetragen worden. Das Gericht warb eindringlich für einen Vergleich in dem „nicht ganz einfachen“ Fall. Keiner der Künstler habe das Recht, den Namen Wendler zu monopolisieren, mahnte der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke.
Der Velberter Nebenjob-Sänger Frank Wendler will Schlagerkönig Michael Wendler („Sie liebt den DJ“) verbieten, als „Der Wendler“ aufzutreten.
Foto: dpa
Michael Wendler will sich das nicht bieten und im Gegenzug die Marke „Der Wendler“ löschen lassen. Schon bei der „vermutlich böswilligen“ Anmeldung der Marke habe die Öffentlichkeit den Namen „Wendler“ ganz überwiegend mit Michael Wendler verbunden, nicht mit dem außerhalb Velberts weitgehend unbekannten Frank Wendler, argumentierte sein Anwalt.
Das Gericht warb dagegen für den Rechtsfrieden und die Rückkehr zur „friedlichen Koexistenz“: „Beide Sänger vermeiden, sich nur mit dem Nachnamen zu nennen.
Die Bezeichnung Wendler oder Der Wendler darf nur verwendet werden, wenn bereits klar ist, wer gemeint ist.“ Die Anwälte werden nun über den Vorschlag verhandeln, versicherten sie. Andernfalls wird das Oberlandesgericht das letzte Wort haben - und zwar am 14. Mai.



