„Verfallsdaten“Das müssen Sie über den Ablauf Ihres Führerscheins wissen

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Führerschein Verfallsdatum

Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen erneuert werden.

Saarbrücken – Seit dem 19.01.2013 sind alle Führerscheine nur für 15 Jahre gültig. Wer seine Fahrerlaubnis bereits davor hatte, sollte eigentlich bis 2033 Zeit bekommen, seinen Führerschein zu erneuern. Doch der Verkehrsausschuss des Bundesrates empfiehlt nun, die Gültigkeit der ersten Fahrausweise bereits ab 2021 ablaufen zu lassen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Worum geht es?

Jeder nach 2013 ausgestellte Führerschein hat ein Verfallsdatum. Nach 15 Jahren, also spätestens 2028, muss das Dokument verlängert werden.

Bei vorher ausgestellten Führerscheinen ist das noch anders: Da galt der Lappen ein Leben lang. Ob graues Papier, ob rosa und dreifach gefaltet – es gibt noch eine Menge alter und uralter „Lappen“ im Land, von denen etliche kaum noch lesbar sind oder wie mittelalterliche Urkunden erscheinen. Sie sind deshalb auch leicht fälschbar. Die Bundesländer planen nun, diese alten Papierführerscheine, verteilt über lange Zeiträume, auszutauschen. Am kommenden Freitag trifft sich der Bundesrat, die Kammer der Länder. Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat eine Liste von vorgezogenen „Verfallsdaten“.

Wer ist von der Neuregelung betroffen?

Alle Personen, deren Führerschein vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde. Wer seine Fahrerlaubnis später bekommen hat, muss diese schon jetzt alle 15 Jahre erneuern lassen.

Wann läuft mein Führerschein ab?

Die Erneuerung des Fahrausweises soll gestaffelt ablaufen. Alle Personen, die ihren Führerschein bis einschließlich den 31.12.1998 ausgestellt bekommen haben, müssen ab 2021 ­ – je nach Geburtsdatum – zum Amt. Bis zum Jahr 2024 soll die Erneuerung der Führerscheine dann abgeschlossen sein. Ab 2025 folgen alle, die ihre Fahrerlaubnis seit dem 01.01.1999 oder später haben. Bis 2033 sollen die Behörden dann auch damit fertig sein. Eine Ausnahme gilt für alle Personen, die vor 1953 geboren worden sind. Ihnen wird ebenfalls bis 2033 Zeit gegeben. Die Mitglieder des Verkehrsausschusses glauben, dass einige der Betroffenen aufgrund ihres hohen Alters dann sowieso nicht mehr Autofahren wollen.

Was bedeutet das konkret für den Führerscheininhaber?

Je nachdem, wann jemand geboren wurde oder wann er seinen Führerschein gemacht hat, soll er ihn auch austauschen. Dafür gibt es bestimmte Zeiträume, sie stehen in der Beschlussempfehlung, Bundesratsdrucksache DS 253/1/16 (neu): Einmal geht es darin um Geburtsjahrgänge, einmal um das Jahr, an dem der Führerschein ausgestellt wurde.

Also: Vor 1953 geboren, Umtausch bis 19. Januar 2033. Diese Personengruppe ist mit diesem späten Datum vom vorgezogenen Umtausch ausgeschlossen. Den künftigen Senioren soll das Behördengerenne und Getausche im Grunde erspart werden.

Geboren 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2021. 1959 bis 1964: 19. Januar 2022. 1965 bis 1970: 19. Januar 2023. 1971 oder später: 19. Januar 2024.

Wer einen Führerschein hat, erstellt ab dem 1. Januar 1999, für den gilt: 1999 bis 2000: Umtausch bis 19. Januar 2025. 2001 bis 2002: 19. Januar 2026. 2003 bis 2004: 19. Januar 2027. 2005 bis 2006: 19. Januar 2028. 2007 bis 2008: 19. Januar 2029. 2009: 19. Januar 2030. 2010: 19. Januar 2031. 2011: 19. Januar 2032. Und 2012 bis 18. Januar 2013: 19. Januar 2033.

Warum immer das Datum 19. Januar?

Damit sollen die Behörden entlastet werden, weil sich die Arbeit zum Jahresende meistens knubbelt. Man hat ein paar Tage dazu gegeben und einfach das Datum 19. Januar genommen, da an diesem Tag die  3. EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten ist. Insgesamt soll die Festlegung auf lange Zeiträume den Behörden das Arbeiten und Planen erleichtern und die millionenfache Umtauschaktion ein wenig entzerren.

Wie viele Fahrer sind betroffen?

Der Verkehrsausschuss des Bundesrates geht von 15 Millionen Menschen aus, die ihre Fahrerlaubnis vor 1999 gemacht haben und von 30 Millionen, die ihren Führerschein zwischen 1999 und dem 18.01.2013 bekamen.

Die Gründe für den Führerschein-Verfall

Warum soll die Erneuerung für alte Führerscheine vorgezogen werden?

Der Verkehrsausschuss befürchtet, dass die Behörden völlig überlastet werden, wenn alle 45 Millionen Fahrer geballt im Jahr 2032 eine Erneuerung beantragen. Mit der Staffelung der Anträge soll das verhindert werden.

Wie lange ist mein neuer Führerschein dann gültig?

Nach der Erneuerung ist der Fahrausweis immer nur für 15 Jahre gültig. Führerscheine, die erst seit dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind von dieser Regelung bereits betroffen.

Welche Führerscheinklassen sind betroffen?

Alle Klassen sind von der Führerscheinerneuerung betroffen, egal ob für Autos, Motorräder oder Transporter.

Muss ich mich Gesundheitsuntersuchungen unterziehen, um den Führerschein verlängern zu können?

Nein. Gesundheitschecks oder Ähnliches wird es auch in Zukunft nicht geben. Das gilt für jedes Alter. Lediglich bestimmte Gruppen wie Berufskraftfahrer oder Busfahrer müssen sich – wie bisher – solchen Untersuchungen regelmäßig unterziehen. In manch anderen Ländern der EU ist der Gang zum Arzt dagegen Pflicht, um die Fahrerlaubnis verlängern zu können.

So teuer wird der neue Führerschein

Wozu gibt es dann überhaupt ein Ablaufdatum?

Bei der Erneuerung des Führerscheins geht es vor allem darum, das Ausweisbild sowie gegebenenfalls den Nachnamen des Inhabers zu Aktualisieren. Außerdem erhalten alle, die ihren Führerschein vor 1999 gemacht haben, dadurch auch endlich den Plastikausweis. Bisher hatte diese Gruppe nur einen leicht zu fälschenden und oft auch bereits verschlissenen Papierausweis. Die Europäische Union will vor allem damit Fälschern das Handwerk legen und es der Polizei auf Europas Straßen bei Kontrollen leichter machen.

Kostet mich das was?

Zurzeit kostet der Umtausch eines alten Führerscheins 24 Euro. Dazu kommen noch die Kosten eines biometrischen Passbildes.

Wann tritt die Neuregelung in Kraft?

Bisher handelt es sich bei den vorgezogenen Ablaufdaten nur um einen Vorschlag des Verkehrsausschusses des Bundesrates. An diesem Freitag stimmt die Länderkammer darüber ab. Danach liegt es an der Bundesregierung, ob die Verordnung in Kraft tritt.

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