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Bundesfinanzministerium: 1,8 Millionen für eine Anwaltskanzlei

Unter der Leitung von Peer Steinbrück wurde das Beraterhonorar gezahlt. Foto: dapd
Das Bundesfinanzministerium zahlte unter der Leitung von Peer Steinbrück einem Zeitungsbericht zufolge 1,8 Millionen Euro an die Anwaltskanzlei „Freshfields Bruckhaus Deringer“. Die Kanzlei hatte an Gesetzen zur Bankenrettung mitgewirkt.
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Berlin. 

Das Bundesfinanzministerium hat laut einem Zeitungsbericht zwischen dem 22. November 2005 und dem 27. Oktober 2009 mehr als 1,8 Millionen Euro an die Anwaltskanzlei „Freshfields Bruckhaus Deringer“ gezahlt, die unter dem damaligen Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) an mehreren Gesetzen mitgearbeitet hatte. Das Beraterhonorar habe sich auf genau 1. 831397,38 Euro belaufen, berichtete die „Bild„-Zeitung (Freitagsausgabe). Die Wirtschaftskanzlei, die vor allem für große Unternehmen und Banken tätig ist, hatte damals unter anderem an dem Gesetz zur Bankenrettung mitgewirkt.

“Freshfields Bruckhaus Deringer“ war im Oktober in die Schlagzeilen gekommen, als bekannt geworden war, dass Steinbrück im September 2011 für einen Vortrag bei der Kanzlei 15.000 Euro Honorar erhalten hatte. Dies war von einigen Politikern kritisiert worden. Der Springer-Verlag, dem auch „Bild“ gehört, hatte das Bundesfinanzministerium in einem Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Berlin erfolgreich auf die Nennung der Honorar-Summe für die Kanzlei verklagt. (afp)

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