FlüchtlingeRechtsextreme wollen Rettung von Ertrinkenden im Mittelmeer verhindern

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Flüchtlinge treiben vor Libyen im Mittelmeer.

Berlin – Die rechtsextreme Identitäre Bewegung (IB) hat offenbar eine neue Mission gefunden: Hilfsorganisationen, die im Mittelmeer Geflüchteten in Seenot helfen, bei ihrer Arbeit zu stören. Die Identitären bezeichnen die Lebensretter als „kriminelle Schlepper“.

Angefangen hatte es Mitte Mai, als Aktivisten der IB ein Schiff der Hilfsorganisation SOS Mediterranee  im sizilianischen Catania am Auslaufen gehindert hatten. Erst nachdem die Hafenbehörde einschritt, konnte die Aquarius in Richtung libyscher Küste weiterfahren, um Menschen vor dem Ertrinken zu retten. „Leider müssen wir weg. Unser Schiff wurde konfisziert. Gebt uns eins und wir lichten wieder den Anker“, schrieb Martin Sellner am 15. Mai auf seinem Instagram-Account.  

Schreckschusspistole in der Wiener U-Bahn

Sellner ist die hippe Galionsfigur der identitären Rechten und zieht damit vor allem junge Menschen an. Er kommt aus Österreich, ist  28 Jahre alt, sportlich. Auf seinen Fotos zeigt er sich oft lächelnd, mal mit Schal und Sonnenbrille, mal mit großen Kopfhören. Er hielt Reden auf den rechtspopulistischen Pegida-Demos in Dresden, hat unter anderem Kontakte zur AfD. Im Februar feuerte er mehrere Schüsse mit einer Schreckschusspistole in einer Wiener U-Bahn ab. Er behauptete, von Linken attackiert worden zu sein. Gegen ihn wurde ein vorläufiges Waffenverbot verhängt. In Deutschland wird die IB  vom Bundesamt für Verfassungsschutz und von mehreren Landesbehörden beobachtet.Sie wird als rechtsextrem eingestuft.

Kurze Zeit nach der Störaktion auf Sizilien ging eine Internetseite online, auf der die Aktivisten seitdem für ihre Mission „Europa verteidigen“ Geld sammeln und Mitstreiter suchen. „Wir wollen die NGOs demaskieren, die mit illegalen Schlepperbanden zusammenarbeiten, welche sich am menschlichen Elend bereichern. Wir wollen unsere Grenzen vor illegaler Einwanderung schützen und uns den Verantwortlich entgegenstellen“, heißt es da. Mit dem Geld wolle man eine eigene Crew zusammenstellen, ein Boot ausrüsten und „in See stechen, um die Feinde Europas niederzuringen“, wirbt ein junger Mann in einer Videobotschaft auf der Seite.

Rechtsextreme sammeln per Crowdfunding

Sie, das sind Ngos wie SOS Mediterranee, Seawatch, Jugend rettet oder  Ärzte ohne Grenzen, die vor Ort  sind, um Flüchtlinge vor dem Ertrinken zu retten.  Anfang der Woche ließ Sellner über Twitter wissen, genügend Geld über die Crowdfunding-Kampagne gesammelt zu haben. Mehr als 64.000 Euro sollen zusammengekommen sein, glaubt man ihm. „Wir haben unser Ziel erreicht, aber du kannst uns weiterhelfen“, heißt es  auch auf der Homepage. Per Überweisung oder per PayPal soll  man der rechtsextremen Initiative Geld zukommen lassen. „Verein zur Erhaltung und Förderung der kulturellen Identität“, nennt sich die IB auf Seite des Online-Bezahlservices.

Während die US-amerikanische Crowdfunding-Plattform Kickstarter ein Spenden-Projekt der IB  Anfang des Jahres löschen ließ, ist der Link bei PayPal immer noch online. Die Richtlinien untersagten es, dass die PayPal-Dienstleistungen genutzt würden, um Zahlungen oder Spenden für Organisationen zu empfangen, die Hass oder Gewalt unterstützten“, erklärte PayPal-Sprecherin Sabrina Winter auf Anfrage dieser Zeitung. Man stimme mit  Haltungen einiger Kontoinhaber nicht immer überein.  „Dennoch respektieren wir natürlich das Recht auf freie Meinungsäußerung. Wir überprüfen regelmäßig fragwürdige Aktivitäten auf Basis der PayPal-Nutzungsrichtlinie“, sagte Winter weiter.

Einzelfallprüfung notwendig

Rechtlich gesehen ist die Seenotrettung eine menschenrechtliche und völkerrechtliche  Verpflichtung, schreibt die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl. Sie beruft sich auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ).

Im aktuellen Fall greifen sowohl seerechtliche als auch strafrechtliche Fragen. „Es kann strafrechtlich relevant sein, wenn gefährlich in den Seeverkehr eingegriffen wird“, sagt der Jurist Michael Günther, Experte im Umwelt- und Strafrecht.  Wenn Schiffe am Auslaufen gehindert werden, könne es sich auch um Nötigung handeln oder um eine unterlassene Hilfeleistung beziehungsweise einer Behinderung von Hilfeleistungen.  „Hier muss man aber auch einen Blick ins italienische Recht werfen. Das ist immer eine Einzelfallprüfung“, sagt Günther.

Seit Beginn des Rettungseinsatzes Ende Februar 2016 konnte die Organisation SOS Mediterranee mehr als 2400 Flüchtlinge in Seenot retten.

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