Ghostwriter-ProzessHelmut Kohl braucht langen Atem

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  • Helmut Kohl verklagt Ghostwriter Heribert Schwan auf fünf Millionen Euro Schmerzensgeld.
  • Eine Entscheidung fällt frühestens Anfang Juni.
  • Gericht muss über eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte Kohls befinden.

Köln – Entscheidung vertagt. Frühestens am 2. Juni wird die 14. Zivilkammer des Kölner Landgerichts über  die Schmerzensgeld-Forderung des Altkanzlers Helmut Kohl befinden.

Kohl-Anwälte verlangen Rekordsumme

Dessen Anwälte verlangen  die Rekordsumme von fünf Millionen Euro von Kohls ehemaligem Memoiren-Ghostwriter Heribert Schwan, dessen Ko-Autor Tilman Jens und dem Verlag Random House, in dem das brisante Buch „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ erschienen ist. Es speist sich im Wesentlichen aus den Tonband-Protokollen, die Schwan in den Jahren 2001 und 2002 zur Erstellung der Memoiren in rund 600 Stunden aufgenommen hatte.

Ob und in welcher Höhe die Ansprüche des Altkanzlers berechtigt sind, ließ der Vorsitzende Richter Martin Koepsel am Mittwoch völlig offen. Er gab nicht einmal eine Tendenz zu erkennen.

Eine Frage der Persönlichkeitsrechte

Klar ist lediglich: Um überhaupt Ansprüche auf Schmerzensgeld zu haben, müsste Helmut Kohl durch die Veröffentlichung des Buches einen Reputationsverlust erlitten haben, der einer schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung gleichkommt. Das sei eine Abwägungsfrage, so Richter Koepsel. „Da sind wir noch nicht am Ende.“

Im Kern dürfte es also um die Frage gehen, ob beispielsweise die Veröffentlichung von Zitaten Kohls über den ehemaligen sowjetischen Staatschef Michail Gorbatschow den Altkanzler in ein falsches Licht rückt. Das Verhältnis der beiden gilt seither als zerrüttet. Ein Schmerzensgeld kann nur  Kohl selbst zufließen. Sollte der Prozess, wovon beide Seiten ausgehen, sich über mehrere Instanzen hinziehen,  könnte das angesichts des Gesundheitszustands des 85-Jährigen  problematisch werden.

Was passiert mit den Tonband-Aufnahmen?

Über eine weitere strittige Frage, ob Ghostwriter Schwan nach den Originalen auch sämtliche Kopien der Tonband-Protokolle an Kohl herausgeben muss und ob die 116 Zitate im Buch weiterhin verboten bleiben, will das Gericht bereits am 21. April entscheiden. Bei den Tonband-Kopien gibt es noch Klärungsbedarf.

Strittig ist zum Beispiel die Frage, wie mit Abschriften der Bänder verfahren werden soll.  Der Bundesgerichtshof hatte bei seiner Entscheidung zur Rückgabe der Originale zum Kriterium gemacht, dass Kohl Stimme eindeutig zu erkennen sein müsse. Das sei bei Abschriften nicht der Fall, so Richter Koepsel.

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