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Kommentar zum Luxleaks-ProzessEin verrücktes Urteil

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Lux Leaks Prozess

Demonstranten bedanken sich bei den Whistleblowern für die Leaks.

Wenn nicht der Dieb bestraft wird, sondern derjenige, der den Dieb überführt hat, dann ist damit dem Ansehen des Rechts gewiss nicht gedient. So liegt es im Fall der beiden Whistleblower, die am Mittwoch ein Luxemburger Gericht zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt hat: Sie werden bestraft, weil sie die Öffentlichkeit davon unterrichtet hatten, dass mehr als 350 Konzerne in Luxemburg jahrelang von Steuerabsprachen mit den dortigen Finanzbehörden profitiert haben. Zum Teil war es ihnen gelungen, die Steuerbelastung auf unter ein Prozent zu drücken. Worin der Diebstahl bestand? Die Millionen, die die Konzerne sparten, standen dem Fiskus anderer Staaten zu. Aber belangt werden die ehemaligen Mitarbeiter einer Unternehmensberatung, die Unterlagen weitergegeben und so das gemeinschädigende Verhalten aufgedeckt hatten. Wegen welcher Straftat wurden sie verurteilt? Wegen Diebstahls!

Das ist schizophren. Denn nach Bekanntwerden der Steuerdeals hatte das Europäische Parlament einem der jetzt verurteilten Whistleblower den „European Citizen’s Prize“ (Europäischen Bürgerpreis) verliehen. Tatsächlich haben sie mit der Veröffentlichung keine eigenen Interessen verfolgt und alle Anforderungen erfüllt, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zum Schutz von Whistleblowern verlangt. Aber wenn es um Geld geht, müssen in Luxemburg offenbar auch die Menschenrechte zur Seite springen.

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