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Leistungsschutzrecht: Bundestag streitet über Lex Google

Um das Leistungsschutzrecht ist zwischen Google und den Verlagen ein Streit entbrannt. Jetzt ist die Politik am Zug.  Foto: dpa
Es war schon spät im Bundestag, und doch wurde am Donnerstagabend lebhaft über die so genannte „Lex Google“ gestritten. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage nimmt jetzt aber erst einmal seinen üblichen parlamentarischen Lauf.
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Berlin. 

Nach lebhafter Debatte zu später Stunde hat der Bundestag das Gesetz zum umstrittenen Leistungsschutzrecht für Presseverlage zur weiteren Beratung den Fachausschüssen übergeben. Abgeordnete der Koalitionsparteien CDU und FDP sprachen sich am Donnerstagabend dafür aus, die gewerbliche Leistung von Verlagen gegenüber Internet-Suchmaschinen zu schützen. Die Opposition verurteilte das Vorhaben als rückwärtsgewandt und innovationsfeindlich.

Zuvor hatten sich in einem ungewöhnlichen Bündnis über politische Lagergrenzen hinweg die Jugendorganisationen der maßgeblichen politischen Parteien in Deutschland gegen die Einführung des Leistungsschutzrechtes ausgesprochen. Es gebe bereits jetzt technische Möglichkeiten, Inhalte im Netz dem Zugriff durch Suchmaschinen und News-Aggregatoren zu entziehen, erklärten Junge Union, Jusos, Grüne Jugend, Junge Liberale und Junge Piraten. „Damit bleibt es den Verlagen unbenommen, den Zugriff und die Zugriffsbedingungen für ihre Inhalte zu steuern und auszugestalten.“ Eine Schutzlücke gebe es nicht. „Es ist uns unbegreiflich, dass der Gesetzgeber der Argumentation der Verlegerverbände folgt, es müsse eine Lücke geschlossen werden.“

Bundesrat muss nicht zustimmen

Das von der schwarz-gelben Regierungskoalition geplante Leistungsschutzrecht (LSR) gibt den Verlagen „das ausschließliche Recht (...), Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen“. Wenn eine Suchmaschine mehr Textzeilen als den reinen Link zu einem Artikel anzeigt, kann der Betreiber dafür zur Kasse gebeten werden. „Es ist doch selbstverständlich, dass jemand, der einen Inhalt gewerblich nutzt, auch dafür bezahlt“, begründete der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) die Forderung nach einem LSR.

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Nach der ersten Lesung des Bundestags geht das Leistungsschutzrecht nun also in die Fachausschüsse. Der Bundesrat, die Länderkammer des Parlaments, muss nicht zustimmen. Ob das Gesetz aber noch in der laufenden Legislaturperiode in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden kann, ist ungewiss. (dpa/afp)

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