Abo

Nach fünf JahrenBringt das neue Zivilschutzkonzept die Wehrpflicht wieder?

Lesezeit 3 Minuten
14922E00086CECE1

Bald könnte die Wehrpflicht laut des neuen Zivilschutzkonzepts wieder eintreten.

  • Die potentielle Rückkehr geht aus einem Unterpunkt des Konzepts des Innenministeriums hervor.
  • Es geht darin um die „zivile Unterstützung der Streitkräfte.”

Berlin – Die Bundesregierung spielt in ihrem neuen Konzept zur zivilen Verteidigung auch Schritte für ein mögliches Wiederaufleben der vor fünf Jahren ausgesetzten Wehrpflicht durch.

Wehrpflicht teil des Zivilschutzkonzepts

Das geht aus einem Unterpunkt des Konzepts des Innenministeriums hervor, in dem es um zivile „Unterstützung der Streitkräfte“ für den Fall geht, dass Deutschland etwa im Rahmen von Nato-Einsätzen das Bündnisgebiet an dessen Außengrenzen verteidigen muss. Der vertrauliche Entwurf des Konzepts, das am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden soll, liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor.

In dem Streitkräfte-Passus heißt es unter dem Stichpunkt Post: „Die schnelle und sichere Zustellung von Postsendungen mit besonderer Bedeutung für die Bundeswehr (beispielsweise Einberufungs- und Leistungsbescheide bei Wiederaufleben der Wehrpflicht) wird im Rahmen des Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes gewährleistet“.

Auch an die bei einer Wiedereinführung der Wehrpflicht notwendigen Unterkünfte wird gedacht: In diesem Falle entstehe ziviler „Unterstützungsbedarf der Bundeswehr bei Heranziehungsorganisation und Unterbringungsinfrastruktur“. Im Klartext: Zivile Firmen müssten wohl im Rahmen der Musterung und dem Bau oder der Instandsetzung von Kasernen beteiligt werden.

Pflichtdienst ist immer noch im Grundgesetz verankert

Die Wehrpflicht war zum 1. Juli 2011 nach 55 Jahren ausgesetzt worden, weil die Bundesregierung keine sicherheitspolitische und militärische Begründung dafür mehr sah. Der Pflichtdienst ist aber weiterhin im Grundgesetz verankert und könnte mit einem einfachen Gesetz wieder eingeführt werden. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte erst Ende Juni betont, trotz der Spannungen mit Russland und des islamistischen Terrors sehe sie keinen Grund, die Wehrpflicht wieder einzuführen.

In ihrer neuen „Konzeption Zivile Verteidigung“ (KZV) schreiben die Experten, die zivile Seite unterstütze die deutschen Streitkräfte und ihre Verbündeten bei der Herstellung und Aufrechterhaltung der Verteidigungsbereitschaft. Besonderen Bedarf an ziviler Unterstützung sehen die Planer in mehreren Bereichen. Wohl vor dem Hintergrund einer möglichen Cyber-Attacke auf Telekommunikationsunternehmen heißt es etwa, um den Austausch von Informationen abzusichern, seien „geeignete Maßnahmen in Verfügung zu halten, welche die elektronische Kommunikation ersetzen können“. Details werden nicht genannt.

In einem weiteren Unterpunkt heißt es außerdem, im Rahmen bestehender Gesetze sei zivile Unterstützung für die Bundeswehr vorzubereiten, damit die Soldaten ihre Einsatzgebiete erreichen könnten. Als Einzelpunkte möglicher ziviler Hilfe werden die Mitwirkung bei der Lenkung des zivilen und militärischen Straßenverkehrs genannt oder die Bereitstellung von Treibstoffen. Zudem könne es darum gehen, zivile Verkehrsmittel, -leistungen und einrichtungen zur Verlegung der Truppen zur Verfügung zu stellen.

Zivile Hilfe bei Verpflegung von Soldaten

Auch über zivile Hilfe bei der Verpflegung der Soldaten machen sich die Zivilschutzplaner Gedanken. So gebe es bei den Streitkräften „lediglich eine begrenzte Vorhaltung von Verpflegung für die Durchführung von Einsätzen, die eine durchhaltefähige Versorgung der Kräfte der Bundeswehr insgesamt nicht sicherstellt“. Zusätzlicher Bedarf sei bei den Planungen zu berücksichtigen „und über die privatwirtschaftlich organisierte Lebensmittelwirtschaft über den freien Markt zu organisieren“.

Für den Fall, dass eine Versorgung der Soldaten über den freien Markt nicht mehr gewährleistet werden könne, verweisen die Autoren auf einen anderen Punkt des Konzepts. Darin wird festgehalten, dass die Bundesregierung eine Ernährungs-Notfallvorsorge im Krisenfall per Rechtsverordnung sicherstellen können soll. Dabei gehe es unter anderem um „Verfügungsbeschränkungen und Abgabepflichten hinsichtlich des Anbaus, der Verarbeitung, Verteilung und des Verkaufs von Lebensmitteln“ - auf deutsch: eine Rationierung. (dpa)

KStA abonnieren