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Racial Profiling in KölnPolizei unter Generalverdacht rassistischer Diskriminierung

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Polizisten im Silvesternacht-Einsatz in Köln

Berlin – Rassistische Personenkontrollen („racial profiling“) durch die Polizei verstoßen gegen das Grundgesetz. Sollten also die Beamten, die in der Silvesternacht rund um den Kölner Dom mehr als 1 000 Menschen nordafrikanischer Herkunft kontrollierten, rund 900 von diesen der Domplatte verwiesen und sechs festnahmen, sich nur an der Hautfarbe und Herkunft der Betroffenen orientiert haben, wäre das rechtswidrig gewesen. Die Polizeiführung versichert hingegen, angesichts der massiven Übergriffe im Vorjahr und des Verhaltens anreisender Gruppen in diesem Jahr – bereits in den Zügen seien einige durch hochaggressives Verhalten aufgefallen – könne von rassistischer Diskriminierung keine Rede sein.

Daran ist richtig, dass der Auftrag der Polizei natürlich darin bestand, massive Gewalttätigkeiten zu verhindern, und aggressives Verhalten selbstverständlich ein zulässiges Bewertungskriterium für eine polizeiliche Kontrolle ist. So richtig es ist, die Polizei immer wieder an die Unzulässigkeit eines Generalverdachts aufgrund Herkunft oder Hautfarbe zu erinnern, so wenig hilfreich ist es, die Polizei unter den Generalverdacht rassistischer Diskriminierung zu stellen. Wäre es ihr nicht gelungen, die Übergriffe in diesem Jahr zu verhindern, müsste die AfD in den nächsten Monaten keinen Wahlkampf mehr führen.

War der Silvestereinsatz der Polizei also vermutlich korrekt, war es die Bezeichnung der Nordafrikaner als „Nafris“ auf Twitter durch die Polizei ganz sicher nicht. Das Kürzel steht für „nordafrikanische Intensivtäter“, eine evident herabwürdigende Gruppenbezeichnung, die im internen Gebrauch der Polizei nichts zu suchen hat, schon gar nicht in öffentlichen Mitteilungen.

Doch war der verbale Fehlgriff der Kölner Polizei eine Petitesse im Vergleich mit dem Kommentar, mit dem sich der Studioleiter des WDR-Hörfunks in Köln in die Debatte eingeschaltet hat. Er hat den Einsatz der Polizei mit den Worten verteidigt: „Da waren sie wieder, die gewaltgeilen Männerhorden.“ Pegida mag vor dem Ende stehen, aber ihr Wortschatz scheint im Kölner WDR-Hörfunkstudio zu überleben. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat viele wichtige Aufgaben: Information des Publikums, Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung. Volksverhetzung gehört nicht dazu.

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