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Satire-DebatteBöhmermanns Gedicht „Schmähkritik“ im Wortlaut

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boehmermann erdogan

Die Bundesregierung gab dem Wunsch der Türkei statt, ein Strafverfahren gegen Jan Böhmermann einzuleiten.

Wegen dem Gedicht „Schmähkritik“ von Jan Böhmermann, das er am 31. März in seiner Show „Neo Magazin Royale“ vortrug, hat die türkische Regierung die Strafverfolgung Jan Böhmermanns gefordert. Die Bundesregierung gab dem Antrag am Freitag statt.

Das Gedicht  „Schmähkritik“ von Jan Böhmermann im Wortlaut:

Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan, der Präsident. Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner, selbst ein Schweinefurz riecht schöner. Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt.

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Am liebsten mag er Ziegen ficken und Minderheiten unterdrücken, Kurden treten, Christen hauen und dabei Kinderpornos schauen. Und selbst abends heißts statt schlafen, Fellatio mit hundert Schafen. Ja, Erdogan ist voll und ganz, ein Präsident mit kleinem Schwanz.

Jeden Türken hört man flöten, die dumme Sau hat Schrumpelklöten. Von Ankara bis Istanbul weiß jeder, dieser Mann ist schwul, pervers, verlaust und zoophil - Recep Fritzl Priklopil. Sein Kopf so leer wie seine Eier, der Star auf jeder Gangbang-Feier. Bis der Schwanz beim Pinkeln brennt, das ist Recep Erdogan, der türkische Präsident.

Die Sendung

Die Moderatoren, Jan Böhmernmann und sein Co-Moderator Ralf Kabelka beziehen sich am Beginn der Sendung auf den satirischen Song "Erdowie, Erdowo, Erdowan" aus der NDR-Sendung "Extra 3" und betonten klar, dass es Unterschiede zwischen Satire und „Schmähkritik“ gibt und Satire, wie geschehen auf „Extra 3“, erlaubt sei.

So heißt es von Böhmermann: „Was die Kollegen von "Extra 3" da gemacht haben, also inhaltlich humorvoll mit dem umgegangen sind, was Sie da quasi politisch unten tun, Herr Erdogan - das ist in Deutschland, in Europa gedeckt von der Kunstfreiheit, von der Pressefreiheit, von der Meinungsfreiheit.“

Dabei bezieht sich Böhmermann auf Artikel 5 und weist darauf hin, dass "sowas in Deutschland erlaubt ist".

Das Gedicht, das dann folgt kündigt Böhmermann als praktisches Beispiel für den komplizierten Sachverhalt an und weist darauf hin: „Was jetzt kommt, das darf man nicht machen.“

Auch nach dem Vortrag des Gedichts unterhalten sich Böhmermann und Kabelka über mögliche  Folgen: „Unser Scherzanwalt Dr. Christian Witz! Nehmen Sie sich 'nen Anwalt, sagen Sie, Sie haben da was im Fernsehen gesehen, was Ihnen nicht gefällt - Schmähkritik - und dann geht man erst mal vor ein Amtsgericht. Einstweilige Verfügung, Unterlassungserklärung. Dann wird wahrscheinlich die Sendung, die das gemacht hat oder der Sender wird dann sagen: Nö, das sehen wir anders, und dann geht man die Instanzen hoch, und irgendwann in drei, vier Jahren... Wichtig ist: Sie müssen dafür sorgen, dass es nicht im Internet landet.“ (red)

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