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Vergewaltigungsopfer: Kliniken bitten um Entschuldigung

Das Erzbistum Köln hat den Fall einer vergewaltigten Frau, die von einem katholischen Krankenhaus abgewiesen worden war, als Einzelfall bezeichnet. Foto: dapd
Zwei katholische Krankenhäuser in Köln haben sich dafür entschuldigt, dass eine junge Frau, die vermutlich das Opfer einer Vergewaltigung wurde, abgewiesen und nicht behandelt wurde. Man bedauere den Vorfall sehr.  Von
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Köln. 

Die Geschäftsführung des Vinzenz-Hospitals in Köln-Nippes, und die Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria, in dessen Trägerschaft sich das Krankenhaus befindet, haben sich am Donnerstag öffentlich dafür entschuldigt, dass einer jungen Frau, die am 15. Dezember vermutlich das Opfer einer Vergewaltigung wurde, abgewiesen und nicht behandelt wurde. Eine Notärztin hatte die Klinik und das benachbarte Heilig Geist Krankenhaus, das zum gleichen Klinikverbund gehört, um eine Spurensicherung gebeten, um mögliche Tatspuren gerichtsverwertbar zu sichern. Sie war von beiden Häusern mit der Begründung abgewiesen worden, die gynäkologischen Untersuchungen zur Beweissicherung seien seit zwei Monaten untersagt, weil damit ein Beratungsgespräch über eine mögliche Schwangerschaft und deren Abbruch sowie das Verschreiben der Pille danach verbunden seien.

Schwere Vorwürfe gegen Kölner Kliniken

Der Hinweis, die Beratung sei bereits erfolgt, die Pille schon verschrieben, hätten nicht zu einem Einlenken geführt. „Wir bedauern das sehr und können uns nur ganz persönlich entschuldigen, dass die Frau keine Hilfe erfahren hat“, sagte Christoph Leiden, Sprecher Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria. Es sei aber „in keinem Fall eine Grundsatzhaltung, dass wir Opfer von Vergewaltigungen nicht behandeln“. Die Kliniken der Cellitinnen leisteten voll umfänglich medizinische, psychologische und seelsorgerische Begleitung“. Es sei aber auch klar, dass ein Beratungsgespräch und das Verschreiben der Pille danach mit den katholischen Glaubensgrundsätzen unvereinbar sei „und deshalb in unseren Häusern auch nicht stattfinden kann“. Warum die beiden Ärztinnen die komplette Behandlung verweigert hätten, könne er nur auf deren Unerfahrenheit zurückführen.

Die Ethik-Beauftragte der Cellitinnen, die seit Mai im Amt ist, hatte in den vergangenen Monaten mit der Ethik-Kommission der Kliniken eine Stellungnahme erarbeitet, in der unter anderem festgelegt ist, wie sich die Ärzte in den gynäkologischen Abteilungen der Kliniken im Falle einer Sexualstraftat zu verhalten haben. Diese Stellungnahme, die im November verabschiedet wurde, sei eine Art „Leitplanke, an der sich unsere Ärzte orientieren können und müssen“, sagte Leiden. Dass dies in dem Fall der 25-jährigen Kölnerin nicht geschehen sei, sei ein Fehler gewesen.

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