VideoüberwachungDas Kamera-Auge fährt bei der KVB immer mit

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Überwachungskamera in den Bussen der KVB

Überwachungskamera in den Bussen der KVB

  • 2180 Kameras gibt es in den Bussen und Bahnen der KVB.
  • Die Verkehrsbetrieben gehen davon aus, dass sie keine Regeln des Datenschutzes brechen.
  • Wegen Bedenken von Datenschützern gibt es immer wieder Diskussionen.

Köln – Was die Landesverkehrsminister bei ihrer Konferenz in Heringsdorf beschlossen haben, ist bei den Kölner Verkehrs-Betrieben schon lange Realität. Die flächendeckende Videoüberwachung wird bei der KVB durch 1472 Kameras in den Stadtbahnen und 708 in Bussen garantiert. Die Verkehrsbetriebe gehen davon aus, dass das mit den Regeln des Datenschutzes in Einklang steht.

Die Kameras zeichnen das Geschehen permanent auf. Nach 48 Stunden werden die Bilder automatisch überspielt. Hinzu kommen 319 Kameras an den Stadtbahn-Haltestellen, die unterirdischen sind vollständig überwacht. Bei einer Straftat werden die Bilder nur auf Anforderung der Polizei herausgegeben. Vergleichbares gilt für das Kölner S-Bahnnetz. Deren 63 Züge sind mit 882 Kameras ausgerüstet, die Bilder werden jedoch erst nach 72 Stunden gelöscht. Bei neuen Ausschreibungen von Linien achtet der Nahverkehr Rheinland (NVR) auch längst darauf, dass die Fahrzeuge mit neuester Videotechnik ausgerüstet sind.

Bedenken von Datenschützern

Alles also kein Problem? Wozu bedarf es dann noch eines Beschlusses der Verkehrsminister? Weil es bundesweit immer wieder Bedenken von Datenschützern gibt. Derzeit streiten sich beispielsweise die Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen und die Hannoverschen Verkehrsbetriebe vor den Gerichten. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht eine Anordnung der Datenschutzbeauftragten aufgehoben, mit der sie die flächendeckende Überwachung stoppen wollte. Das allerdings nur aus rein formalen Gründen.

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Für die Datenschützer ist die Sachlage klar. Sie sind nicht grundsätzlich gegen Videokameras im öffentlichen Nahverkehr, sehen die flächendeckende Einführung auf allen Linien und zu jeder Tageszeit aber kritisch. Durch mehr Einsatz von Personal könne dem Schutzbedürfnis der Fahrgäste ebenso gut Rechnung getragen werden, heißt es in einer Erklärung, die der „Düsseldorfer Kreis“ im September 2015 verabschiedet hat. Darin sind alle Aufsichtsbehörden für den Datenschutz zusammengeschlossen.

Die Verkehrsunternehmen müssten im Einzelfall begründen, auf welcher Linie und zu welcher Tageszeit die Überwachung erforderlich sei. Der Einsatz von Kameras könne durchaus auf bestimmte Zeiten beschränkt werden. Sie könnten im Notfall durch den Fahrer oder Sicherheitspersonal eingeschaltet werden. Schäden durch Vandalismus könne man durch den Einbau besonders widerstandsfähiger Sitze vorbeugen. Allein um das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu verbessern, sei Videoüberwachung nicht erforderlich.

Mit Stadtwerkkonzern abgesprochen

Handelt die KVB also rechtswidrig, wenn sie alle Busse und Bahn rund um die Uhr überwachen lässt? „Unsere Vorgehensweise ist mit dem Datenschutzbeauftragten des Stadtwerkekonzerns abgesprochen“, sagt KVB-Sprecher Matthias Pesch.

Der einstimmige Beschluss der Landesverkehrsminister hat keine unmittelbaren Auswirkungen. Im Sinne „einer einheitlichen Sicherheitsphilosophie“ müsse es eine bundesweite Lösung geben, „die eine flächendeckende, tageszeitunabhängige Videoaufzeichnung“ ermögliche, „die gleichzeitig die Vorgaben des Datenschutzes beachtet“, lautet ihre Forderung. Wie das gehen soll, darauf müssen sich die Innenminister verständigen.

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