Das Kölner Landgericht hat bei einem Ortstermin am Montagabend einen tödlichen Streit vor der Poller Diskothek „Electrum“ nachgestellt. Die Juristen erhoffen sich von der Rekonstruktion neue Erkenntnisse zum Hergang der Tat, bei der im vergangenen März ein 24-Jähriger ums Leben kam.
Damals gerieten zwei Jugendgruppen erst in dem Tanzlokal aneinander, später eskalierte der Streit auf dem Parkplatz vor der Disco. Dabei überfuhr der angeklagte Adrian H. das Opfer Alex R. mit einem BMW. Vier Tage später erlag der junge Mann seinen schweren Kopfverletzungen, weshalb sich Adrian H. wegen Totschlags verantworten muss.
Das Kölner Landgericht hat bei einem Ortstermin am Montagabend einen tödlichen Streit vor einer Poller Diskothek nachgestellt. Neben Richter und Staatsanwalt war auch der Hauptangeklagte, ein Sachverständiger und Zeugen anwesend.
Foto: stefan worringDas Gericht wollte mit der Rekonstruktion der Frage nachgehen, ob der Angeklagte das Opfer mit Absicht überfuhr oder ob Adrian H. mit der Automatikschaltung des Autos nicht zurecht kam, wie er behauptet. Der Unfallhergang wurde auf dem Parkplatz mit dem originalen dunklen BWW 530 d der Tatnacht nachgestellt, ein Helfer simulierte das davonlaufende Opfer.
Heinz Hemmers, Vorsitzender der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts, leitete den Ortstermin. Neben dem in Handschellen vorgeführten Angeklagten waren auch Eltern und Freunde des Opfers und des Angeklagten zugegen sowie die Anwälte aller Beteiligten, die Staatsanwaltschaft, und Sachverständige. Die Erkenntnisse des Abends werden Teil der nächsten Verhandlung sein, die am 5. Dezember stattfindet.



