Prozess14 Mal auf Geliebte eingestochen

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Eine Geldstrafe von 600 Euro wurde verhängt. (Symbolbild: dpa)

Eine Geldstrafe von 600 Euro wurde verhängt. (Symbolbild: dpa)

Köln – „Wenn Frau tot, dann gut. Wenn Frau lebt, dann schlecht“, mit diesen Worten hatte sich Erdal D. (37) am 30. Juli vergangenen Jahres widerstandslos in Ostheim festnehmen lassen; unmittelbar nachdem er seine Geliebte Ayse T. (27) erstochen hatte. Die zweifache Mutter hatte ihm zuvor eröffnet, dass sie die Affäre beenden und zu ihrem Ehemann zurück kehren wolle. Der Satz, der bei der Festnahme aktenkundig wurde, gehört zu den wenigen unmittelbaren Äußerungen, die jetzt im Prozess gegen den wegen Totschlags angeklagten Täter bekannt wurden. Denn Erdal D. hat sich entschlossen, auf der Anklagebank nichts zu sagen. Mit gesenktem Kopf und undurchdringlicher Miene nimmt er an dem Verfahren teil.

Umso schwieriger ist es für den Staatsanwalt, ein Motiv für die Tat zu finden, für die der Ankläger eine zwölfjährige Haftstrafe für „Tat und Schuld angemessen“ hält. Insgesamt 14 Mal hatte Erdal D. auf sein Opfer eingestochen, die Frau an den Haaren durchs Treppenhaus geschleift und sie mit Schlägen und Tritten gegen Kopf und Bauch malträtiert. Die beiden hatten sich, wie so oft in der Vergangenheit, zuvor gestritten. Ayse T. wollte offenbar zu ihrem Ehemann und den beiden Kindern zurück, obwohl sie sich mit ihrem Liebhaber bereits eine gemeinsame Wohnung angeschaut und eine Küche ausgesucht hatte.

Frau fühlte sich bedroht

Ihr Ehemann hatte im Zeugenstand ausgesagt, Ayse habe sich von ihrem Liebhaber massiv bedroht gefühlt. Sie habe Angst gehabt, er würde bei einer Trennung nicht nur ihr, sondern auch ihren Kindern und sämtlichen Familienmitgliedern etwas antun. Eine Aussage, die für den Staatsanwalt „nicht wirklich nachvollziehbar“ ist: „Bei einer derart immensen Bedrohung hätte ich erwartet, dass die Familie entsprechende Schritte eingeleitet hätte“, begründete der Ankläger seine Zweifel. Möglicherweise habe Ayse T. die Trennung nicht wirklich beabsichtigt, deshalb sei „die Motivlage für die Tat unklar“, hieß es im Plädoyer des Anklägers. Auch hielt der Staatsanwalt die vom Oberlandesgericht für möglich gehaltenen Mordmerkmale der Tat für nicht nachweisbar: „Das hat die Beweisaufnahme nicht ergeben.“

Eine Strafe im oberen Drittel des Strafrahmens (fünf bis 15 Jahre) sei deshalb erforderlich, weil „sehr vieles gegen den Angeklagten, aber absolut nichts für ihn spreche“, begründete der Ankläger das geforderte Strafmaß. Die Verteidigerin hielt eine siebenjährige Haftstrafe für ausreichend, da sie von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgeht. Die Tatsache, dass ihr Mandant 14 Mal auf das Opfer eingestochen hatte, spräche „nicht etwa für ein besonderes Maß an Grausamkeit, sondern vielmehr für eine Überlagerung des Verstandes durch Gefühle“. Die Anwältin geht von einer Affekt-Tat aus, für die sie mildernde Umstände forderte. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.

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