ProzessBeweisnot nach einem Hundebiss

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Weil ein Hund einen jungen Mann ins Bein gebissen hat, muss sein Halter nun 300 Euro Schadensersatz für eine zerrissene Marken-Jeans zahlen. (Symbolbild: dpa)

Weil ein Hund einen jungen Mann ins Bein gebissen hat, muss sein Halter nun 300 Euro Schadensersatz für eine zerrissene Marken-Jeans zahlen. (Symbolbild: dpa)

Köln – Sein Hund sei immer angeleint, wenn er mit ihm auf die Straße gehe, versicherte Amir T. (Name geändert), 61 Jahre alt. Und weder stimme der Ort noch die Zeit, die das vermeintliche Opfer des Hundebisses zu Protokoll gegeben habe. Doch alles Leugnen nutzte dem dreifachen Familienvater nichts. Er kam einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung zuvor, indem er einwilligte, dass das Verfahren vorläufig eingestellt wurde mit der Auflage, 400 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz zu zahlen.

Die Vorsitzende, die den Fall am Montag im Amtsgericht zu entscheiden hatte, schenkte offensichtlich der Darstellung des Zeugen Glauben. Stefan S., 22 Jahre alt, wohnt inzwischen in Aachen, wo er am Klinikum eine Ausbildung zum Krankenpfleger macht. Am 7. Januar dieses Jahres war er auf der Aachener Straße zu Fuß unterwegs zum Rhein-Center in Weiden. Nach seinen Angaben war es etwa 11.30 Uhr, als ihn ein freilaufender Jagdhund, der ihm bis zum Knie reichte, ansprang und unversehens ins linke Bein biss. Stefan S. ordnete den Hund Amir T. zu, der aus einer Haustür kam. „Kennen Sie den Hund? Der hat mich gerade gebissen“, sagte er und bekam zur Antwort: „Er tut so was normalerweise nicht.“ Stefan S. ließ nicht locker. „Aber er hat mich gebissen!“ Vergeblich fragte er den Hundehalter nach Namen und Adresse. Der blieb abweisend und verschwand schließlich in einer Garage. „Verpiss dich“, soll er Stefan S. zum Schluss zugerufen haben. Das Opfer ging zum Arzt, wo die Bisswunde genäht werden musste, und anschließend zur Polizei.

Amir T.s Anwalt behauptete, zur fraglichen Zeit könne sein Mandant nicht auf der Aachener Straße gewesen sein, denn spätestens von 9.30 Uhr an sei er stets an seinem Arbeitsplatz, einer Werkstatt und Tankstelle in der Maybachstraße. Allerdings gab Amir T. zu, dass es einen Wortwechsel mit Stefan S. gegeben hatte; das war für die Richterin entscheidend. Um die Angabe des Orts entstand Verwirrung, weil im Polizeiprotokoll offenbar die Stelle, wo Stefan S. auf der Aachener Straße gestartet war, und der Ort des Vorfalls verwechselt worden waren. So musste der Strafverteidiger auch hier einlenken. Am Ende blieb ihm nur, dem Rat der Richterin zu folgen, „nochmal mit Ihrem Angeklagten zu reden“. Etwa 300 Euro zahlt der 61-Jährige als Schmerzensgeld an das Opfer. Der Rest der Summe ist Schadensersatz für die zerbissene Marken-Jeans.

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