Pulheim
Nachrichten und Bilder aus Pulheim

Vorlesen
0 Kommentare

Hallenbad: Bürgerbegehren könnte unzulässig sein

Die Mehrheit des Rates will das neue Hallenbad am Standort des Stommelner Freibades bauen. Foto: Maria Machnik
Die Unterschriftensammlung der „Interessengemeinschaft Hallebad Pulheim - Freibad Stommeln“ endet nächste Woche. Doch nach Ansicht der Stadtverwaltung ist das Bürgerbegehren unzulässig. Die gesetzte Frist sei überschritten.  Von
Drucken per Mail
Pulheim. 

Die "Interessengemeinschaft Hallenbad Pulheim - Freibad Stommeln" sammelt weiter Unterschriften für das angestrebte Bürgerbegehren. Am Freitag, 4. Januar, sind Mitstreiter der IG auf dem Marktplatz in Pulheim-Mitte anzutreffen, am Samstag, 5. Januar, 10.30 bis 13 Uhr, vor der Kreissparkasse auf dem Wilhelm-Mevis-Platz in Pulheim-Mitte. Die Unterschriftenaktion endet am Mittwoch, 9. Januar. Die Initiative will das Hallenbad in Pulheim und das Freibad in Stommeln in der heutigen Form erhalten. Die Stadt will die beiden Bäder jedoch zusammenlegen. Die Verwaltung hatte kürzlich erklärt, dass das angestrebte Bürgerbegehren aus ihrer Sicht unzulässig sei, da die in der Gemeindeordnung NRW (GO) gesetzte Frist überschritten sei.

Umfrage - Wer soll über das Hallenbad entscheiden?

In Paragraf 26, Absatz drei der GO heißt es, dass ein Bürgerbegehren, sofern es sich gegen einen Ratsbeschluss richtet, innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntmachung des Beschlusses eingereicht sein muss. Das ist laut Verwaltung nicht der Fall, da der Ratsbeschluss aus dem Jahr 2008 nach wie vor gültig ist. Bürgermeister Frank Keppeler hatte in einem Schreiben an IG-Mitglied Hans Umpfenbach erklärt, dass der Stadtrat über das Bürgerbegehren entscheiden müsse. Sollte er es für unzulässig erklären, dann werde die Verwaltung einen Bescheid verschicken, gegen den Umpfenbach vor dem Verwaltungsgericht Köln klagen könne.

KSTA Rhein-Erft auf Facebook & Twitter

Über die lokalen Nachrichten des „Kölner Stadt-Anzeiger“ aus dem Rhein-Erft-Kreis halten wir Sie auch bei Facebook auf dem Laufenden. Einfach www.facebook.com/ksta.rhein.erft aufrufen und „gefällt mir“ klicken. Auf Twitter finden Sie uns hier: twitter.com/ksta_erft

Einkaufen und Leben in Pulheim
Anzeige
In Pulheim ist das Rathaus mit der Stadtverwaltung – dort laufen die Fäden für die Organisation der Kommune zusammen.

Zwölf Orte mit individuellen Gesichtern, verschiedene Ausflugsziele - Pulheim hat viel zu bieten.

FACEBOOK
Kleinanzeigen