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Spionagegerät „Cayla“Bundesnetzagentur rät Eltern, die Puppe zu vernichten

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cayla

Die Puppe "Cayla" gilt in Deutschland als Spionagegerät.

Berlin – Sie sei wie eine richtige Freundin, Kinder können sich mit ihr unterhalten und sie beantwortet gar „knifflige Fragen über Tiere, fremde Länder und bekannte Persönlichkeiten“: Die Beschreibung der Spielzeugpuppe Cayla liest sich auf der Website verführerisch. Doch der Verkauf und der Besitz von Cayla sind in Deutschland jetzt verboten. Sie gilt nämlich als Spionagegerät. Wir erklären warum:

Wer ist Cayla?

Cayla ist eine Spielzeugpuppe, 45 Zentimeter groß, hat blonde Haare und große blaue Augen. So weit so süß. Damit Kinder mit Cayla spielen können, muss auf dem Smartphone oder dem Tablet eine App installiert werden. Per Bluetooth verbindet sich Cayla dann mit dem Gerät. Laut Website muss zudem eine Internetverbindung bestehen, um einige Funktionen nutzen zu können – so braucht Cayla das Netz, um Informationen über bekannte Personen, Orte oder das Wetter zu finden. Offline könne Cayla aber auch „eine vielseitige Spielgefährtin sein“: Gespräche führen, Spiele spielen, Geschichten vorlesen – all das sei kein Problem. Gleichzeitig gebe es aber ein Sicherheitssystem, das verhindere, dass Kinder mit unangemessenen Inhalten konfrontiert werden – zudem würden keine Daten oder persönlichen Informationen gespeichert.

Warum ist Cayla verboten?

Die Puppe gilt in Deutschland jedoch als Sende- oder Telekommunikationsanlage, „die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind“ und mit ihren Funktionen heimlich nicht öffentliche Gespräche abhören, wie die Bundesnetzagentur bestätigt. Eine Spionagepuppe im Kinderzimmer also. Paragraph 90 des Telekommunikationsgesetzes regelt das Verbot solcher Gegenstände. „Immer wieder haben wir Gegenstände des täglichen Gebrauchs, in denen solche Technologie verbaut ist“, so Reifenberg von der Bundesnetzagentur. „Das kann auch ein Aschenbecher oder ein Feuerlöscher sein – dieses mal eben eine Puppe.“ Schon der Besitz sei in Deutschland unter Strafe gestellt. Ebenso sind die Herstellung in Deutschland, der Vertrieb und die Einfuhr verboten.

Was passiert nun mit den Puppen?

Cayla wird von dem amerikanischen Unternehmen Genesis hergestellt, in Deutschland wird sie vom britischen Spielzeugbauer Vivid vertrieben. In anderen Ländern kann die Puppe, je nach dortigen Gesetzen, weiter produziert werden. Die Bundesnetzagentur arbeitet nun mit Plattform-Betreibern zusammen, die Cayla in ihrem Sortiment führen und somit auch in Deutschland verkaufen. Sie müssen den Verkauf von Cayla stoppen. Kunden, die die rund 80 Euro teure Puppe bereits gekauft haben, müssen sie vernichten. Dafür genügt der Bundesnetzagentur ein Nachweis über die Vernichtung, den zum Beispiel das örtliche Entsorgungsunternehmen ausstellen kann. Das Dokument kann bei der Bundesnetzagentur online heruntergeladen werden.  Ansonsten machen sich die Kunden strafbar.

Was sagen Verbraucherschützer zu Cayla?

„Wenn vernetzte Puppen so designt sind, dass sie Gespräche von Kindern und Eltern verdeckt aufzeichnen können, ist das unhaltbar“, sagte Klaus Müller vom Bundesverband der Verbraucherzentralen auf Anfrage. „Spielzeuge dieser Art gehören vom Markt.“ Schon im Dezember warnten Verbraucherschützer vor möglichen Datenlecks bei Spielzeug mit einer Internetverbindung – damals war auch Cayla in der Diskussion. Ohne allzu großen Aufwand könnten Dritte sich über die Puppe mit Kindern unterhalten, sagte der europäische Verbraucherverband Beuc. Auch Michael Reifenberg von der Bundesnetzagentur sagt, dass Kunden mit dem jetzigen Verbot der Puppe darauf hingewiesen werden, dass ihre Privatsphäre gefährdet ist. 

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