Ferien von der PflegeUrlaubsgeld von der Kasse

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Bernd Engemann pflegt seine Frau und Dorit Setzer-Engemann - vollzeit. Eine Auszeit braucht er um Kraft zu schöpfen.

Bernd Engemann pflegt seine Frau und Dorit Setzer-Engemann - vollzeit. Eine Auszeit braucht er um Kraft zu schöpfen.

Welches Hobby Bernd Engemann und Dorit Setzer-Engemann verbunden hat, zeigen die Fotos an der Wand ihres Esszimmers: Das Segeln. Ihr eigenes Boot, das eine zweite Heimat werden sollte, liegt noch in Holland, aber Dorit Setzer-Engemann kann nicht mehr dorthin fahren. Vor zehn Jahren erlitt sie zwei Hirnblutungen, seitdem leidet die 71-Jährige an vaskulärer Demenz, ist rund um die Uhr auf Betreuung und Pflege angewiesen. Sie mit auf ein Schiff zu nehmen, wäre viel zu gefährlich. Wenn Bernd Engemann segeln möchte, muss er es daher ohne seine Frau tun, sie aber in der Zwischenzeit versorgt wissen. Die Lösung für das Ehepaar: Die Kurzzeitpflegeeinrichtung im Caritas-Altenzentrum St. Josef in Köln. Eine solche Auszeit wird von den Pflegekassen unterstützt: Für die Kurzzeitpflege steht Geld zur Verfügung, auch andere Leistungen können dafür genutzt werden.

Auf die Bedürfnisse von Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen spezialisieren sich immer mehr Hotels. Reisebüros führen Angebote unter dem Stichwort „Reisen mit Handicap“. Adressen unter: www.lpfa-nrw.de

Auch auf Demenzkranke haben sich Hotels spezialisiert. Oft bieten sie die Möglichkeit, die Betroffenen tagsüber betreuen zu lassen. Dafür können Leistungen der Verhinderungspflege eingesetzt werden. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft bietet ein Anbieterverzeichnis, im Internet unter Angehörige/Entlastungsangebote/Betreuter Urlaub für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen, bestellbar unter info@deutsche-alzheimer.de www.dalzg.de Alzheimer-Telefon: 01803/171017 (9 Ct/Min. a. d. dt. Festnetz) oder 030/259379514

Die Demenz-Servicezentren haben Urlaubsangebote gesammelt, online unter Unterstützung/Urlaubsangebote, Ansprechpartner: Koordinierungsstelle, 0221/93 18 47 27 www.demenz-service-nrw.de

Am Anfang, erzählt Engemann, sei es ihm schwergefallen, seine Frau versorgen zu lassen: „Da habe ich gedacht, jetzt gibst du sie ab und fährst irgendwohin, wo es dir gut geht.“ Und da war die Skepsis, ob sie von fremden Pflegern so gut betreut werden würde wie von ihm selbst. Inzwischen weiß Engemann sie gut versorgt – und schätzt die Möglichkeit, den Kopf frei zu bekommen. „Sonst würde ich das auf Dauer gar nicht aushalten“, sagt er.

Wichtige Entlastung

Kurzzeit- und Verhinderungspflege sollen pflegenden Angehörigen helfen, sich zu erholen. Denn deren Gesundheit ist durch die Belastung in der Pflege oft gefährdet. Viele nehmen die Leistungen dennoch nur im Ausnahmefall in Anspruch – etwa, wenn sie selbst ins Krankenhaus müssen. „Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden von weniger als 20 Prozent der Familien genutzt, denen sie zustehen“, sagt Silke Niewohner von der Landesstelle Pflegende Angehörige in NRW. Ein Grund, neben fehlender Information: Die Familien müssen einen Eigenanteil zahlen. Diese sogenannten „Hotelkosten“ betragen in manchen Einrichtungen rund 50 Euro pro Tag. Andere erleben den Wechsel, gerade eines Demenzkranken, in eine Einrichtung als so belastend für den Betroffenen, dass die Pflege für sie selbst danach noch schwieriger wird.

Aber: „Es gibt Familien, die das regelmäßig nutzen. Gerade, wenn sie selbst noch schulpflichtige Kinder haben und in den Urlaub fahren möchten“, so Niewohner. Wer für die Schulferien einen Pflegeplatz sucht, sollte sich früh kümmern – vier bis sechs Monate vorher seien sinnvoll, sagt Thomas Mattes, Einzugsberater in St. Josef: „Wir können aber immer wieder auch früher etwas anbieten, etwa, weil jemand abspringt.“

St. Josef bietet eine Station nur für Kurzzeitpflegegäste. Das ist eher selten, viele Heime halten lediglich einige Plätze auf den normalen Stationen frei, sogenannte eingestreute Plätze. „Dann ist es wichtig, nachzufragen, ob es ein eigenes Konzept für die Kurzzeitpflege gibt“, rät Silke Niewohner. Andererseits haben auch eingestreute Plätze Vorteile, sagt Dino Alexander Kierdorf, Seniorenhausleiter der Hausgemeinschaften St. Augustinus der Cellitinnen in Köln: „Wenn es nötig wird, kann der Betreffende dort später stationär aufgenommen werden.“ Er kennt dann die Station bereits und muss nicht erneut umziehen. In St. Augustinus gibt es eine reine Kurzzeit-Station – mit dem Vorteil, dass die Gäste nicht auf eine feste Gemeinschaft treffen. Grundsätzlich gelte bei der Suche nach einer Einrichtung das, was auch bei der Suche nach einem dauerhaften Heimplatz gilt, sagt Niewohner: Angehörige sollten sich das Haus vorher anschauen, darauf achten, ob ihnen die Atmosphäre zusagt, mit Mitarbeitern und Bewohnern sprechen. Hinweise geben auch die Pflegenoten, die Heime im Eingangsbereich aushängen müssen, sowie Umfragen im Freundes- und Bekanntenkreis, welche Erfahrungen es mit welcher Einrichtung gibt.

Tatsächliche Kosten klären

Liegt eine Pflegestufe vor, haben die Betroffenen einen Rechtsanspruch auf Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege steht selbst Demenzkranken mit der so genannten Pflegestufe 0 zu, sobald sie ein halbes Jahr gepflegt wurden. Wichtig ist dennoch, den Antrag vorab bei der Pflegekasse zu stellen: Manchmal rechnen ambulante Pflegedienste für hauswirtschaftliche Versorgungen Verhinderungspflege ab. Im Normalfall dauere es höchstens zwei Wochen, bis die Bestätigung der Kostenübernahme vorliege, sagt Thomas Mattes.

Urlaub zählt dabei offiziell als Begründung – auch wenn der auf den Anträgen meist unter „Sonstiges“ fällt. „Letztlich ist das ja im Interesse der Kassen. Wenn Menschen so länger zu Hause versorgt werden können, fallen für sie viel geringere Kosten an als bei stationärer Pflege“, sagt Mattes.

Wer einen passenden Platz gefunden hat, sollte sich einen Kostenvoranschlag geben lassen. Der Aufenthalt darf zwar laut Gesetz maximal 28 Tage dauern, aufgrund der hohen Pflegesätze sind die Leistungen der Kurzzeitpflege aber oft wesentlich schneller aufgebraucht. In St. Augustinus, rechnet Dino Kierdorf vor, reichen sie bei Pflegestufe I für 17 Tage, bei Pflegestufe II für 15, bei Pflegestufe III für 14 Tage. In St. Josef sieht es ähnlich aus. Das Geld, was es durch die Verhinderungspflege zusätzlich gibt, kann dazu eingesetzt werden, den Aufenthalt weiter zu finanzieren. Kierdorf empfiehlt, ein paar Tage für den Notfall aufzuheben: Falls der Pflegende selbst ins Krankenhaus muss oder aus anderen Gründen verhindert ist, müsste der Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung sonst aus eigenen Mitteln bezahlt werden.

Angehörige brauchen Auszeit

Angehörige müssten kein schlechtes Gewissen haben, wenn sie ohne den Pflegebedürftigen in den Urlaub fahren wollen, findet Silke Niewohner: „Jeder, der angestellt arbeitet, hat Anspruch auf 25 bis 30 Urlaubstage im Jahr. Pflegende Angehörige arbeiten oft rund um die Uhr – da ist eine Auszeit kein Luxus, sondern unendlich wichtig.“ Wenn sich der vorübergehende Aufenthalt auf einer Station früh als Ritual einspiele, könne das auch die Ängste der Pflegebedürftigen zerstreuen, nicht wieder nach Hause zu dürfen.

Bernd Engemann hat das Gefühl, dass seiner Frau die Zeit in der Kurzzeitpflege gut gefällt. Dorit Setzer-Engemann kann das zwar nicht mehr selbst äußern, aber offenbar sucht sie in den ersten Tagen zu Hause ihre Mitbewohner – schließlich war sie immer gern in Gesellschaft. Für ihren Mann war die Kurzzeitpflege die Möglichkeit, sich trotz ihrer Erkrankung einen Lebenstraum zu erfüllen: Im vergangenen Jahr segelte er ums Kap Hoorn.

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