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Kosten und NutzenLohnt sich ein Steuerberater für mich?

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Finanzamt

Wer macht schon gerne Steuererklärungen - außer dem Steuerberater?

Steuern sind bei den wenigsten Leuten ein beliebtes Thema. Abgesehen von der Frage, ob sie nun zu hoch sind oder nicht, stellt sich für jeden Bürger die Aufgabe, eine Übersicht über das zu haben, was er verdient hat und was davon an den Staat geht.

Wer sich nicht durch komplizierte Steuererklärungs-Formulare kämpfen will und sich nicht gerne selbst mit dem Thema beschäftigt, spielt mit der Überlegung, sich einen Steuerberater zu nehmen. Die sind schließlich Profis im Thema. Aber für wen lohnt sich das wirklich – und was genau macht der Steuerberater? Die wichtigsten Fragen und Antworten in der Übersicht.

Was kann der Steuerberater übernehmen?

Die Palette der Leistungen des Steuerberaters ist groß. Prinzipiell kann er sich um alle Aufgaben kümmern, die rund um Steuerfragen anfallen. Viele Steuerberater bieten ihren Kunden an, ihre komplette Buchhaltung zu übernehmen – das bedeutet, sie erstellen Bilanzen, kümmern sich um die Lohnbuchführung oder beraten in weiteren betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.

Ebenso können sie sich um die alljährliche Einkommenssteuer-Erklärung kümmern. Steuerberater sind letztendlich Dienstleister, die sich um die Belange ihrer Mandanten kümmern.

Lohnt sich ein Steuerberater für mich?

Wer sich diese Frage beantworten will, sollte sich zuerst Gedanken über die Aufgaben machen, die er an den Steuerberater abgeben möchte. „Ein Selbstständiger braucht oft einen Steuerberater, weil er bei seiner Buchhaltung so viele Aufgaben hat, die er selbst fast nicht lösen kann – von der Finanzbuchführung bis zum Jahresabschluss“, erklärt Heinz-Dieter Blümke, Vorsitzender des Rechts- und Berufsrechtsausschusses des Deutschen Steuerberaterverbandes.

Diejenigen, die hingegen „nur“ eine Einkommenssteuererklärung ausfüllen müssen, sollten sich überlegen, ob sie Geld für den Steuerberater ausgeben wollen oder die Arbeit selbst erledigen wollen. Dabei sollten sie einkalkulieren, wie komplex die Sachlage ist.

Wer Immobilen hat, mehrmals geschieden ist, verschiedene Unterhaltszahlungen tätigen muss und viele Werbungskosten hat, muss eine komplexere Steuererklärung ausfüllen, als ein durchschnittlich verdienender Arbeitnehmer ohne diese Faktoren.

So muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er lieber Geld für den Berater zahlt, als sich die Zeit zu nehmen, sich selbst mit den Steuerfragen zu beschäftigen. Klar ist natürlich, dass der Steuerberater durch seine fachlichen Kenntnisse viel mehr Regelungen kennt, die sich positiv auf beispielsweise Steuerrückzahlen auswirken können.

Wie viel kostet der Steuerberater?

„Grundsätzlich gibt es die Steuerberater-Vergütungsverordnung“, erklärt Heinz-Dieter Blümke. „Diese hat in der Regel, wenn es keine Zeitgebühren gibt, Wertgebühren, die nach einem gewissen Satz abgerechnet werden. Der Steuerberater hat nach seinem eigenen Ermessen jedoch den Spielraum, die Schwierigkeit und den Wert der Angelegenheiten mit in die Berechnung einzubeziehen.“

Dabei gilt: Je mehr ein Arbeitnehmer verdient, desto teurer wird die Steuerberatung – so sieht es das Gesetz vor. Die Beratungsgebühr richtet sich nicht nach dem Wert der Steuerrückzahlungen. Die Gebühren für eine Einkommenssteuererklärung berechnen sich also aus dem Wert der Einkünfte und dem Faktor, den der Steuerberater ansetzt.

Beispiel: Wenn ein Arbeitnehmer positive Einkünfte von ca. 30.000 Euro im Jahr erwirtschaftet hat, könnte der Steuerberater bei einem Rahmen von 1-6/10 (das ist der von der Vergütungsordnung festgelegte Rahmen) den Faktor 3,5/10 berechnen, wenn er einen mittleren Arbeitsaufwand hat. Der Arbeitnehmer mit diesem Einkommen würde dann 278,60 Euro bezahlen. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer. Insgesamt würde die Gebühr der Steuerberatung für seine Einkommenssteuer, falls der Berater den Faktor 3,5 nehmen würde, bei 331,53 Euro liegen.

Wenn der Arbeitnehmer dann möglicherweise eine Steuerrückzahlung von „nur“ 600 Euro erhält, hätte er mehr als die Hälfte des Geldes für den Steuerberater aufgewendet. Denn obwohl Steuerberater viele Tricks und Kniffe kennen, um Posten steuerlich absetzen zu können, können sie nicht garantieren, dass die Steuererstattung höher ausfallen wird, als wenn man sie selbst macht.

Für Arbeiten wie Buchführung oder Abschlussrechnungen sieht die Steuerberater-Vergütungsordnung übrigens andere Tabellen vor – die Berechnung der Gebühren erfolgt auf die gleiche Art und Weise wie die Einkommenssteuererklärung.

Tipp: Ordnen Sie vorher Ihre Unterlagen. Wenn der Steuerberater lange damit beschäftigt ist, sich durch ein Dokumenten-Chaos zu kämpfen, wird es für ihn aufwändiger – und für Sie teurer.

Wie Sie einen guten Berater erkennen und welche Alternativen es zum Steuerberater gibt

Wie erkenne ich einen guten Berater?

In jeder Stadt gibt es zahlreiche Steuerberater, an die Sie sich wenden können. Welcher davon Ihren Ansprüchen entspricht, können Sie im Vorhinein nicht erraten. Da die Zugangshürden zum Beruf des Steuerberaters jedoch nicht einfach seien, seien die fachlichen Qualifikationen aber eigentlich immer gesichert, meint Heinz-Dieter Blümke. Viele Berater haben sich auch auf bestimmte Bereiche spezialisiert, beispielsweise auf Künstler, Handwerker oder Start-Ups.

„Worauf es schließlich ankommt, ist das Vertrauensverhältnis zwischen Mandanten und Steuerberater“, sagt Heinz-Dieter Blümke. Viele Steuerberater bieten ein kostenloses Erstgespräch an. So könnten Sie Ihren Berater vorab kurz kennenlernen. Positiv ist es natürlich immer, wenn der Berater viele Fragen zu Ihren Einkünften und Ausgaben stellt. Ein weniger gutes Zeichen ist es, wenn der Berater so gut wie keine Fragen stellt und sich nicht mit Ihnen abstimmt.

Was kann ich tun, wen der Steuerberater meines Erachtens nach zu viel berechnet hat?

Wahrscheinlich kann der Steuerberater schon eine grobe Einschätzung über die Kosten geben, wenn sich der Mandant mit seinem Anliegen an ihn wendet. Doch was, wenn diese nach getaner Arbeit viel höher ausfallen, als gedacht? „Wenn der Berater mehr als die Mittelgebühr berechnet hat, muss er begründen können, wie sich das ergeben hat.

Falls es dabei zu Unstimmigkeiten kommt, kann der Mandant dagegen vorgehen und sich an die Steuerberater-Kammern wenden. Diese erstellen auch Gutachten über die Gebühren, falls es schließlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte“, erklärt Steuerexperte Heinz-Dieter Blümke.

Welche Alternativen gibt es?

Etwas länger schon gibt es „Elster“, das Steuererklärungs-Programm der deutschen Steuerverwaltung für den PC. Das hilft Ihnen dabei, ihre Steuererklärung ordentlich auszufüllen. Allerdings gibt es dort keine Steuertipps. Diese bekommen Sie in Steuerprogrammen für den PC, von denen zahlreiche auf dem Markt sind und die teils sogar im Supermarkt erhältlich sind.

Der Vorteil: Viele dieser Programme können im nächsten Jahr mit einer aktuellen Jahreslizenz erneuert werden. Die Daten aus dem alten Jahr werden übertragen – falls sich bei Ihnen also nicht viel geändert hat, vereinfachen diese den Prozess also. Zudem übermitteln einige Programme die Daten nach Ihrer Einwilligung online ans Finanzamt. So sparen Sie sich den Papierkram.

Tipp: Bei einfachen Steuerangelegenheiten reichen auch günstigere Programme. Manche Programme haben kein Limit, was die Steuererklärungen angeht, so könnten Sie sich die Kosten mit Familienangehörigen teilen. Informieren Sie sich jedoch beim Hersteller über diese Möglichkeiten.

Was ist der Lohnsteuerhilfeverein?

Eine andere Alternative ist ein Lohnsteuerhilfeverein. Dort können Arbeitnehmer, aber nicht Selbstständige, Mitglied werden – und damit die Dienstleistungen des Vereins in Anspruch nehmen. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach den Brutto-Jahreseinnahmen des Mitglieds. Darunter zählen auch die Errechnung der zu erwartenden Steuerrückerstattung oder -nachzahlung.

Außerdem prüft der Verein Steuerbescheide und legt im Zweifel Einspruch ein. Wer neben seiner Arbeit als Angestellter jedoch noch zusätzliche Einnahmen erzielt, beispielsweise aus Kapitalvermögen und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, darf daraus nicht mehr als 13.000 Euro für Singles bzw. 26.000 Euro bei Ehegatten erwirtschaften, wenn er Mitglied werden möchte.

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