Kein UrlaubKarneval feiern mit Krankenschein - geht das?

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In der „fünften Jahreszeit“ laden zahlreiche Karnevalsumzüge und Faschingsbälle zum ausgiebigen Feiern ein. Doch zum Leidwesen der Arbeitgeber wird jetzt auch wieder vermehrt „krankgefeiert“.

In der „fünften Jahreszeit“ laden zahlreiche Karnevalsumzüge und Faschingsbälle zum ausgiebigen Feiern ein. Doch zum Leidwesen der Arbeitgeber wird jetzt auch wieder vermehrt „krankgefeiert“.

In den Karnevalshochburgen möchten viele Narren an den tollen Tagen freinehmen. Allerdings ist am Jahresanfang auch in den Unternehmen gut zu tun, und so muss der Chef den einen oder anderen Urlaubsantrag aus betrieblichen Gründen ablehnen.

„Nicht selten geben sich die Betroffenen dann selbst frei – indem sie einfach einen Krankenschein vorlegen und sich arbeitsunfähig melden“, weiß Marcus Lentz, Geschäftsführer der Detektei Lentz, aus jahrelanger Ermittlungserfahrung. Denn Arbeitgeber wenden sich in einigen Fällen an Detekteien, um den Blaumachern schneller auf die Schliche zu kommen.

Besonders die Herren der Schöpfung sind es, die häufiger der Arbeit fernbleiben, obwohl sie keine gesundheitlichen Gründe dafür haben. Insgesamt gab jeder Zehnte bei einer Befragung des Karriereportals Glassdoor an, im nächsten Monat einen Tag krankzufeiern. Dabei ist der Anteil der simulierenden Männer (13,9 Prozent) laut Studie mehr als doppelt so hoch wie der der Frauen (5,8 Prozent). Grund für die Blaumacherei ist natürlich nicht nur Karneval:

  • 60,7 Prozent geben als Motiv an, schlicht eine Pause machen zu wollen.
  • 38,7 Prozent rechtfertigen das Krankfeiern damit, dass sie hart gearbeitet und es daher verdient hätten.
  • Interessant: 10,7 Prozent geben zu, dass sie den „unverhofft“ freien Tag zum Shopping nutzen wollen.
  • 18,2 Prozent machen blau für den Besuch von Freunden oder Familie.

Krankfeiern an Karneval ist kein Kavaliersdelikt

Was viele für ein verzeihliches Kavaliersdelikt halten, kann für den betroffenen Arbeitnehmer böse enden, warnt Lentz: „Wer auf Krankenschein feiert, begeht Betrug am Arbeitgeber und seinen Kollegen – und erfüllt einen ernstzunehmenden Straftatbestand.“ Eine Kündigung kann drohen, allerdings muß der Arbeitgeber den Betrug dafür nachweisen können.

Warum der Gesetzgeber hier keinen Spaß versteht: Fingierte Krankmeldungen sind für die Wirtschaft ein erhebliches Problem, zumal das Phänomen nicht gerade selten auftritt. Schätzungsweise 34 Millionen bezahlter Arbeitstage gehen Jahr für Jahr auf das Konto von „Blaumachern“ – zum Schaden des Arbeitgebers wie auch der Kollegen, die die Mehrbelastung auffangen müssen.

Tipps gegen ansteckende „Blaumacheritis“

Wer als Arbeitgeber mit Krankfeiernden zu kämpfen hat und nach einer Strategie sucht, dieses Verhalten einzudämmen, für den hat der Detektei-Chef Lentz zwei Tipps parat: „Zum einen ist ein gutes Betriebsklima die beste Versicherung gegen unmotivierte oder unehrliche Mitarbeiter.“

Zum anderen sollten sich Chefs nicht scheuen, klar deutlich zu machen: Wer krank ist, bleibt auf jeden Fall zu Hause – und hat auch keine Kontrollen zu befürchten. Laut der Glassdoor-Studie fühlt sich jeder Fünfte von Vorgesetzten unter Druck gesetzt, sich bei Krankheit nicht arbeitsunfähig zu melden – hier gibt es eindeutig Redebedarf in Unternehmen.

Aber wer Krankheit vorschützt und damit anderen schadet, sollte nicht mit Nachsicht rechnen. „Unternehmen, die einen solchen Vorfall offen ansprechen und zeigen, dass sie konsequent handeln, haben in der Regel auf Jahre hinaus keinen entsprechenden Ermittlungsbedarf mehr“, so Lentz. (gs)

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