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Anwalt klärt aufMuss ich zwingend zu Hause sein, wenn der Heizungsableser kommt?

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Die Heizungen werden jedes Jahr für die Nebenkostenabrechnung abgelesen.

Alle Jahre wieder kommt nicht nur das Weihnachtsfest, sondern auch der Heizungsableser. Die abgelesenen Daten sind notwendig, damit später eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung erstellt werden kann.

Arbeitnehmer sind über diesen Termin allerdings meist wenig erfreut – schließlich sind sie tagsüber, wenn die Heizung normalerweise abgelesen werden soll, kaum zu Hause. Auch mit der Pünktlichkeit nehmen es die Dienstleister nicht immer so genau.

Grund genug, sich die Rechte und Pflichten von Mietern in Bezug auf die Heizungsablesung einmal genauer anzusehen.

Muss ich zu Hause sein, wenn der Heizungsableser kommt?

Aus dem Mietverhältnis ergibt sich regelmäßig eine Pflicht, dem Ableser einmal jährlich Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Das bedeutet aber nicht, dass alle Bewohner, vergleichbar einem „Hausarrest“, persönlich zu Hause sitzen und auf den Ablesedienst warten müssen.

Stattdessen kann auch ein Schlüssel hinterlegt werden, idealerweise bei einem Nachbarn, zu dem der Ableser ebenfalls in die Wohnung muss. Manchmal erklärt sich auch die Hausverwaltung oder der Vermieter selbst bereit, den Heizungsableser auf diese Weise in die Wohnung zu lassen.

Wer zum angekündigten Termin nicht zu Hause sein kann und auch seine Schlüssel nicht aus der Hand geben möchte, kann bei der Ablesefirma anrufen und kostenfrei einen anderen Termin vereinbaren. Keine gute Idee ist es hingegen, einfach nicht zu Hause zu sein. Unnötige Anfahrten des Ablesers können nämlich unter Umständen den Mietern in Rechnung gestellt werden.

Auch wenn es letzten Endes zu gar keiner Heizungsablesung kommt, bedeutet das nicht, dass die Bewohner um die Zahlung der Nebenkosten herum kommen. Stattdessen können in solchen Fällen die Heizkosten geschätzt werden, wobei die Schätzungen im Zweifel hoch ausfallen. Wer den Heizungsableser also nicht in die Wohnung lassen will, zahlt am Ende regelmäßig drauf.

Was kann ich tun, wenn mich der Chef für den Termin nicht freistellen will?

Der Autor

Gastautor Armin Dieter Schmidt ist Rechtsanwalt und Redakteur bei anwalt.de

Die Heizungsablesung ist grundsätzlich eine private Angelegenheit, für die allerdings keine persönliche Anwesenheitspflicht besteht. Daher sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, ihren Arbeitern oder Angestellten für die Wahrnehmung solcher Termine freizugeben.

Bei flexiblen Arbeitszeitmodellen können Beschäftigte ihre Arbeitszeit allerdings oft so legen, dass sie zum angekündigten Ablesetermin zu Hause sein können. In anderen Fällen ist an einen Tausch von Schichten mit Kollegen, einen Überstundenausgleich oder notfalls die Opferung eines Urlaubtags zu denken.

Auch wenn man nicht frei bekommt, kann natürlich mit der Ablesefirma ein anderer, besser passender Termin vereinbart werden. Am einfachsten wird aber regelmäßig sein, jemand anderen zu finden, der den Heizungsableser zum angekündigten Termin in die Wohnung lässt, damit der auch seinen Job machen kann.

Wie kann ich gegen den Ableser vorgehen, wenn er nicht pünktlich war?

Dass ein Heizungsableser gar nicht oder jedenfalls nicht pünktlich da war, können regelmäßig die Nachbarn bezeugen. Schließlich haben die ja im Zweifel ebenfalls vergeblich auf ihn gewartet. Ein „Vorgehen“ gegen den Heizungsableser oder dessen Firma ist allerdings nicht so einfach, da es ja keinen unmittelbaren Vertrag zwischen diesen und den Mietern gibt. Der Dienstleister wird schließlich vom Eigentümer bzw. der Hausverwaltung bestellt.

Mieter könnten natürlich daran denken, Schadenersatz zu fordern. Dafür müsste aber ein konkreter und in der Höhe bezifferbarer Schaden entstanden und nachweisbar sein. Nur mehr Zeit als an anderen Tagen zu Hause verbracht zu haben – wenn auch vielleicht nicht ganz freiwillig –, ist regelmäßig noch kein Schaden, der finanziell auszugleichen wäre.

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In manchen Häusern gehören solche Ablesetermine inzwischen ohnehin bereits der Vergangenheit an. Dank neuer Technik sind Heizungsablesungen nämlich auch per Funk durchführbar, sodass gar kein Mitarbeiter der Firma mehr die Wohnung betreten muss. Bis sich diese Technik aber überall durchgesetzt hat, dürfte es noch eine Weile dauern.

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