Bußgeld-RisikoGelten „Werktags”-Tempolimits auch am Samstag?

Lesezeit 1 Minute
Verkehrsschilder mit dem Zusatz „werktags” gelten auch an einem Samstag.

Verkehrsschilder mit dem Zusatz „werktags” gelten auch an einem Samstag.

Essen/Hannover – Nicht selten sind Verkehrsschilder für Geschwindigkeitsbegrenzungen mit dem Zusatz „werktags” versehen. Viele Autofahrer sind sich nicht sicher, ob das Tempolimit dann auch an einem Samstag gilt.

Werktage sind nicht nur die üblichen Arbeitstage

Fälschlicherweise werden Werktage oft mit den üblichen Arbeitstagen, also Montag bis Freitag, gleichgesetzt, erklärt der Tüv Nord. Nach Urteilen der Gerichte gelten in Deutschland aber sämtliche Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, als Werktag.

Der Samstag ist damit ein Werktag, und wer eine entsprechend gekennzeichnete Geschwindigkeitsbegrenzung missachtet, riskiert ein Bußgeld. Ist das Verkehrszeichen mit der Geschwindigkeitsbegrenzung hingegen mit dem Zusatz „Mo-Fr” gekennzeichnet, hat das Tempolimit weder am Samstag noch am Sonntag Gültigkeit. (dpa)

Das könnte Sie auch interessieren:

KStA abonnieren