Rasen-Pinkler, HausschweineDas sind die kuriosesten Mieterprozesse Deutschlands

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Mini-Pig

In einem Mietprozess ging es um die Haltung von Mini-Schweinen in der Wohnung.

Lautes Liebesspiel, Pinkeln im Garten oder wilde Schweine im Haus – Gründe zum Mieterstreit vor Gericht gibt es viele. Einige Beispiele:

Dicke Luft Das Amtsgericht Frankfurt/Main verbietet einem Wohnungsbesitzer das Rauchen auf einem Balkon, der unter dem Schlafzimmer des Klägers liegt. Der hatte argumentiert, der Qualm beeinträchtige seinen Schlaf.

Gestank Ein 83-Jähriger musste nach 54 Jahren ausziehen, weil seine Vermieterin die von ihm verursachten Gerüche nicht mehr ertragen konnte – etwa durch den Gebrauch von „Pferdesalbe“. Das Bonner Amtsgericht gab der Klage statt.

Geräuschvoller Sex Nächtliche Liebesspiele auf einer quietschenden Schaukel rechtfertigen eine Wohnungskündigung. Die Geräusche entsprächen „nicht mehr dem normalen Mietgebrauch“, urteilte das Amtsgericht München.

Lautes Schnarchen Wer als Vermieter so laut schnarcht, dass er aus dem ehelichen Schlafzimmer vertrieben wird, darf Eigenbedarf auf seine vermietete Wohnung anmelden. So entschied das Amtsgericht Sinzig (Rheinland-Pfalz).

Pinkeln im Garten Öffentliches Urinieren stört den Hausfrieden. Ein Mieter, der sein Geschäft immer wieder auf dem mitvermieteten Rasen vor einem Mehrparteien-Haus erledigte, musste seine Wohnung räumen. Ein Kölner Amtsrichter gab der Klage eines Nachbarn statt.

Jungfrau Maria im Flur Kann eine Marienstatue im Hausflur einen Protestanten so sehr schockieren, dass er die Miete mindern darf? Nein, urteilte das Amtsgericht Münster. Die Begründung: „Auch nach evangelischem Glauben ist Jesus durch Maria geboren worden.“

Wilde Schweine Mini-Schweine dürfen nach einem Urteil des Amtsgerichts München nur dann in einer Wohnung gehalten werden, wenn sie die Mitbewohner des Hauses nicht gefährden. Ein wild gewordenes Borstenvieh war auf Menschen losgegangen und hatte zwei verletzt. Die juristische Quittung: Das Schwein musste ausziehen.

Katzenknast Das Bayerische Oberste Landesgericht in München verhängte Stubenarrest gegen eine Katze. Die Richter gaben den Eigentümern einer Wohnanlage Recht, die in der Hausordnung den Auslauf für Haustiere auf ihrem Grundstück verbieten. Die Gefahr einer Verschmutzung der Anlage „liege nicht fern“, so die Richter. (dpa)

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