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Blinkende Lichter, AdventsgesteckDas müssen Mieter bei der Weihnachtsdeko beachten

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Lichterketten, Lampions und leuchtende Figuren sind inzwischen so weit verbreitet, dass Anwohner und Vermieter sie (in Maßen) dulden müssen. Aber um 22 Uhr sollten Dekofans den Stecker ziehen.

Lichterketten, Lampions und leuchtende Figuren sind inzwischen so weit verbreitet, dass Anwohner und Vermieter sie (in Maßen) dulden müssen. Aber um 22 Uhr sollten Dekofans den Stecker ziehen.

Weihnachten – da zünden wir gern in besinnlichen Stunden ein paar Kerzen an und schmücken Haus oder Wohnung. Doch so mancher ist genervt von Dauer-Lasershows im Nachbargarten oder grell flackernden Lichterketten. Diese Grenzen gelten für die Weihnachtsdeko:

Wie darf meine Wohnung geschmückt werden?

Eine gemietete Wohnung darf grundsätzlich weihnachtlich geschmückt werden. Lichterketten und andere Adventsdekorationen sind in den Wohnungen, wie auch an den Fenstern erlaubt. Ebenso dürfen Bewohner den Balkon schmücken. Dabei sollte allerdings auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berlin weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin (Az.: 65 S 390/09).

Was gilt im Treppenhaus einer Mietwohnung?

Eine Dekoration des gesamten Treppenhauses müssen die anderen Mieter nicht hinnehmen. Nicht dulden muss man es auch, wenn eine Mietpartei weihnachtliche Duftsprays im ganzen Haus versprüht, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 3 Wx 98/03). Wer leuchtende oder blinkende Dekorationen nach außen sichtbar aufhängt, sollte diese aus Rücksicht spätestens um 22 Uhr abschalten.

Darf mein Nachbar bestimmte Weihnachtsdeko verbieten? 

Der Nachbar kann grundsätzlich kein Verbot für das Anbringen von Weihnachtsdekoration verhängen. Eine Ausnahme besteht jedoch für den Fall, dass die Weihnachtsdekoration so hell leuchtet, dass sie ihn nachts am Schlafen hindert. Im Zweifel müssten die Lichter ab 22 Uhr ausgeschaltet werden, rät der Deutsche Mieterbund. Auch sollte die Dekoration so gesichert sein, dass sie bei starkem Wind nicht herunterfällt, urteilte das Berliner Landgericht.

Wann muss ich den Vermieter um Erlaubnis fragen?

Beim Anbringen von Deko an der Außenfassade muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Er darf aber nicht nach seinem persönlichen Geschmack urteilen – entscheidend sind die Gegebenheiten vor Ort. Wenn etwa die Nachbarwohnungen oder Häuser großzügig dekoriert sind oder der Schmuck im Hinterhof von außen gar nicht sichtbar ist, kann der Vermieter ein Verbot nicht mit einer „schlechteren Optik“ begründen.

Die Fassade darf nur geschmückt werden, wenn die Dekoration sicher installiert ist, die Fassade nicht beschädigt und Nachbarn nicht übermäßig gestört werden.

Darf ich mein Auto weihnachtlich dekorieren?

Autofahrer verzichten aus Sicherheitsgründen besser auf Weihnachtsdekoration im Auto. Das gilt sowohl für lose Weihnachtsmänner, Engel oder Elche auf der Hutablage, als auch für Lichterketten und sonstige Beleuchtung.„«Bei einer Vollbremsung können Gegenstände wie Geschosse durch das Auto fliegen“, warnt Hannelore Herlan von der Deutschen Verkehrswacht. Selbst Stofftiere können gefährlich sein, wenn sie bei einem Fahrmanöver in den Fußraum des Fahrers fallen und unter die Pedalen geraten.

Lichterketten schmücken häufig Lastwagen. Pkw-Fahrer sollten jedoch ganz auf weihnachtliche Innenraumbeleuchtung verzichten. „Das kann andere Verkehrsteilnehmer ablenken“, warnt Herlan. Doch auch für den Fahrer selbst ist die Situation ungewohnt: Die Lichter können zum Beispiel beim Schulterblick irritieren. „Das kann die entscheidende Sekunde Aufmerksamkeit sein, die man braucht, um einen Unfall zu verhindern.“ Herlan rät grundsätzlich, die Weihnachtsdeko auf die Wohnung oder den Arbeitsplatz zu beschränken.

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