Abo

Neue Bußgeldregeln für AutofahrerHaben Sie schon die richtigen Winterreifen drauf?

Lesezeit 2 Minuten
B_Winterreifen_121017

Neue Winterreifen brauchen seit dem 1. Januar 2018 ein Alpine-Symbol, um den vorgegebenen Richtlinien zu entsprechen.

München – Von Oktober bis Ostern sollen sie drauf sein – so lautet die Regel für Winterreifen. Weil der Herbst lange sehr mild war, ist manch einer mit den Reifen für die frostigen Temperaturen vermutlich spät dran. Dabei gelten seit Anfang 2018 zwei Neuerungen: Wer seit diesem Jahr neue Winterreifen kauft, muss unbedingt auf das sogenannte Alpine-Symbol achten, darauf weist der ADAC hin. Außerdem gelten neue Bußgeld-Regelungen in Bezug auf Winterreifen, auch das ist vielen Autofahrern noch nicht bewusst.

Winterreifen: Alpine-Symbol seit 2018 Pflicht bei Neureifen

Das dreigezackte Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte ist Pflicht für alle Winterreifen, die seit dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden. Das bisherige M+S-Zeichen reicht dann für neu produzierte Winterreifen nicht mehr aus. Übergangsweise (bis zum 30. September 2024) erfüllen jedoch bereits hergestellte Reifen mit M+S-Kennzeichnung noch die Winterreifenpflicht. Das heißt, Verbraucher müssen ihre bereits vorhandenen Winterreifen nicht sofort ersetzen.

Dem neuen Symbol liegt ein höherer Qualitätsanspruch zugrunde: Während für die Bezeichnung M+S keine einheitlichen winterlichen Prüfkriterien erforderlich sind, müssen Reifen für das Alpine-Symbol bei einem vergleichenden Bremstest auf Schnee Mindestqualitäten nachweisen.

Bußgeld und Punkt: Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen verboten

Bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht zahlt der Fahrzeughalter ein Bußgeld. Ein weiteres Bußgeld zahlt der Fahrer, wenn Halter und Fahrer nicht identisch sind. Die Regelung gilt seit letztem Winter, dennoch haben drei Viertel der Autofahrer (73 Prozent) davon noch nie etwas gehört, so das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag von reifen.com. Für Halter und Fahrer ergeben sich folgende Strafen:

Fahrer: Der einfache Verstoß gegen die Winterreifenpflicht wird wie bisher mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister bestraft. Bei stärkeren Behinderungen steigt die Strafe auf 80 Euro und einen Punkt. 

Halter: Der Halter eines Fahrzeugs muss bei Verstoß mit einer Geldbuße von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Motorräder sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen

Motorräder sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Allerdings müssen Motorradfahrer laut Straßenverkehrsordnung (StVO) bei Eis und Schnee prüfen, ob sie ihr Zweirad wirklich benutzen müssen oder auf ein anderes Verkehrsmittel ausweichen können. Der ADAC empfiehlt etwa, bei winterlichen Straßenverhältnissen das Motorrad grundsätzlich stehen zu lassen. (dmn)

KStA abonnieren