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Techniker KrankenkasseShitstorm wegen Homöopathie-Tweet

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Homoeopathische_dpa

Homöopathie ist ein in Deutschland recht weit verbreitetes alternatives Verfahren der Medizin. Die Wirksamkeit von homöopathischen Arzneimitteln ist aber sehr umstritten. 

Kaum etwas polarisiert so sehr in medizinischen Diskussionen wie Homöopathie – viele Patienten schwören auf die ganzheitliche Behandlung aus ausführlichem Erstgespräch und der Einnahme von Globuli. Doch die Wirksamkeit von Homöopathie ist stark umstritten – das hat jetzt auch die Techniker Krankenkasse in Form eines Shitstorms auf Twitter zu spüren bekommen.

Diskussion über Behandlungsmethode

Dort entbrannte zunächst eine Diskussion über die Behandlungsmethode. Dann fragte ein User die Techniker Krankenkasse, ob sie „mir als Versichertem saubere, wissenschaftliche Studien nennen“ können, „die die Wirksamkeit von Homöopathie belegen?“.

Die flapsige Antwort des Social-Media-Teams um 1 Uhr nachts:

Daraufhin brach ein Shitstorm größten Ausmaßes über die TK herein. Zahlreiche Twitterer ärgerten sich etwa über die „grundlegend unwissenschaftliche Haltung“ und hinterfragten die Ernsthaftigkeit der Nachricht. Bewiesen werde müsse zudem die Wirksamkeit, nicht umgekehrt, monierten viele Nutzer.

Wirkung nicht belegbar

Die Krankenkasse entschuldigte sich am Morgen, und auch TK-Sprecherin Dorothee Meusch rudert gegenüber dieser Zeitung zurück: „Ich kann natürlich nichts belegen, was es nicht gibt.“

Die Wirksamkeit von Homöopathie konnte nämlich noch in keiner Studie belegt werden, trotzdem bezahlen viele Krankenkassen wie auch die TK diese Methode. Für Sprecherin Meusch ist es wichtig zu betonen, dass der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch Homöopathie als Behandlungsmöglichkeit mit berücksichtigt: „Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen“ heißt es dort. Jedoch auch: „Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.“

Gesetzliche Grundlage

„Es gibt eine gesetzliche Grundlage dazu“, sagt Meusch. Zudem würden nur Leistungen von ausgebildeten Ärzten übernommen, die eine Zusatzausbildung in Homöopathie abgeschlossen haben. Hierzu habe die TK einen Vertrag mit der Managementgesellschaft des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte geschlossen. „Wir erstatten keine Heilpraktikerbehandlungen“, beteuert Meusch.

Die homöopathische Behandlung würden sich jedoch viele Versicherte „ergänzend zur Schulmedizin“ wünschen, das wüsste die TK aus Kundenbefragungen. „Deshalb bieten wir das auch an“, sagt Meusch, und das würde sich auch nicht ändern.

Homöopathie polarisiert

Den Ärger auf Twitter könne sie nachvollziehen, weshalb sich die TK auch schnellstmöglich entschuldigt habe. Am nächsten Tag veröffentlichte die TK auch eine Erklärung auf ihrer Website dazu. „Das Thema polarisiert“, sagt die Sprecherin. Auch auf Twitter entbrannten weitere Diskussionen über die Wirksamkeit der Methode, aber auch über das Solidarprinzip und die Kommunikation der Krankenkasse.

Nun würde intern nach der Ursache des unglücklichen Tweets gesucht – deswegen entlassen würde aber niemand. „Das war ein Fehler, dem wir auf den Grund gehen.“

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