Am Strand bequatschtMit dieser Masche werden Touristen auf Gran Canaria abgezockt

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Vorsicht Touristen-Abzocke: Auf Gran Canaria werden Urlauber häufig vom Strand zu einer Verkaufsveranstaltung gelockt.

Vorsicht Touristen-Abzocke: Auf Gran Canaria werden Urlauber häufig vom Strand zu einer Verkaufsveranstaltung gelockt.

Las Palmas – Auf Gran Canaria sollten Urlauber keine Rubbellose auf der Straße annehmen. Meist handelt es sich bei den vermeintlichen Gewinnen um eine Abzockmasche, mit der Touristen das Geld aus der Tasche gezogen werden soll. Darauf macht das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) in Kehl aufmerksam. Derzeit würden wieder zahlreiche Urlauber zu Opfern unseriöser Verkaufspraktiken. 

Die Masche ist nicht neu, schon vor zwei Jahren sprachen wir mit EVZ-Juristin Sabine Blanke über das Phänomen, die das so erklärte: „Alles beginnt mit einem Losgewinn, die Urlauber werden am Strand angesprochen oder am Hotel abgefangen.“

Verkaufsveranstaltung statt Gewinnvergabe

Ihnen wird ein Los zugesteckt, das – oh Wunder – ein Gewinn ist. „Dabei kann es sich um ein Handy oder aber um eine Urlaubsreise handeln“, so Blanke. Allerdings: Um den Gewinn einlösen zu können, müssen die Urlauber den Mitarbeitern der dubiosen Firmen folgen – und landen inmitten einer Verkaufsveranstaltung.

Vom möglichen Gewinn ist dann erst einmal keine Rede mehr. Stattdessen sollen die Touristen Verträge abschließen, die ihnen zum Beispiel ein zweiwöchiges Ferienwohnrecht in einer Luxus-Anlage einräumen. Auch Prominente würden in diesem schicken Resort absteigen, heiße es dann oft, erklärt Juristin Blanke.

„Psychologisch sehr geschickt“

Sollten die Touristen nicht sofort darauf anspringen, würde das erste Preisangebot noch einmal halbiert. „Vielen kommt das dann wie ein Schnäppchen vor“, so Blanke. Das könnten dann etwa 1500 Euro für zwei Wochen in einer luxuriösen Anlage sein. Die Mitarbeiter vor Ort seien durchaus auch sehr hilfsbereit und freundlich. Das Verkaufsgespräch könne mehrere Stunden dauern und verlaufe „psychologisch sehr geschickt“.

Die Urlauber hätten teilweise das Gefühl, der Situation nicht entfliehen zu können, sollten sie die Verträge nicht unterzeichnen. „Wer einmal unterschrieben hat, soll dann eine Anzahlung leisten.“ Urlauber würden dann von den Mitarbeitern sogar zum Geldautomaten begleitet.

Touristen müssen mehrere hundert Euro anzahlen

Den versprochenen Gewinn, wie etwa das Handy, erhalten die Verbraucher in einigen Fällen tatsächlich. Allerdings haben sie dann in der Regel schon mehrere hundert Euro angezahlt.

Problematisch sei, dass man aus den unterschriebenen Verträgen nur sehr schwer rauskomme, erklärt die EVZ-Juristin. Die Laufzeit betrage nämlich in der Regel nur elf Monate und hebele so eine EU-Richtlinie aus. Ein Widerrufsrecht hat man bei derartigen Verträgen nämlich erst ab einer Laufzeit von einem Jahr. Auch eine Anzahlung wäre bei einem Ein-Jahres-Vertrag rechtswidrig.

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Blanke geht von einer sehr hohen Dunkelziffer aus. Auf der Kanareninsel sei die perfide Strategie zum ersten Mal in den neunziger Jahren aufgefallen. In den letzten zwei Jahren seien die Fallzahlen aber extrem angestiegen.

Bloß nicht mitgehen – trotz vermeintlichem Gewinn

Juristin Blanke rät Urlaubern, wenn sie angesprochen werden, sich auf keinen Fall von dem vermeintlichen Gewinn locken zu lassen und so erst gar nicht in die unangenehme Verkaufssituation zu kommen.

„Wer doch in eine Verkaufsveranstaltung gerät, sollte unter keinen Umständen einen solchen Vertrag unterschreiben“, sagt Blanke. Falls man doch schon so weit gegangen sei, sollte eine Anzahlung niemals bar oder per EC-Karte getätigt werden. Bei einer Zahlung per Kreditkarte habe man bessere Chancen, die Anzahlung zurückzubekommen, so die Juristin. „Betroffene Urlauber sollten sich an das Europäische Verbraucherzentrum wenden.“ (rer/mit dpa)

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