Urlauber aufgepasstDiese Hundearten dürfen in Dänemark von der Polizei getötet werden

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Kangal

Der Kangal ist in Dänemark verboten – wer gegen das Gesetz verstößt, riskiert, dass der Hund eingeschläfert wird.

Mit dem Hund nach Dänemark – das klingt erst einmal nach einer guten Idee. Das Land bietet viel Natur, in der sich die Tiere austoben können. Doch Hundehalter sollten sich gut informieren. Denn einige Rassen sind in dem Land so streng verboten, dass es der Polizei sogar erlaubt ist, sie einschläfern zu lassen.

Von den Tieren geht eine Gefahr aus

Die Dänen kennen kein Pardon, wenn es um gefährliche Hunde geht. Dort gibt es ein „Hundegesetz“, das die Haltung der Vierbeiner genau regelt. Es gilt für Einheimische genau wie für Touristen. Seit 2010 sind laut der dänischen Polizei insgesamt 837 der verbotenen Hunde getötet worden, bei vielen von ihnen war es zuvor zu Vorfällen mit Bissen gekommen. Nach jetzigem Wissensstand der Polizei befand sich darunter kein Hund eines Touristen.

Der Grund für diese Regelung ist die Gefahr, die von den Tieren ausgeht. In einem Regierungsschreiben des Landes heißt es, dass seit der Einführung des Gesetzes die Zahl der Hunde-Bisse in Dänemark zurückgegangen sei. Bei den verbotenen Arten handelt es sich zum Teil um Kampfhunde oder Arten, die auch hierzulande als gefährlich eingestuft werden.

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Das sind die verbotenen Arten

  • Pitbull Terrier
  • Tosa Inu
  • Amerikanischer Staffordshire Terrier
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Amerikanische Bulldogge
  • Boerboel
  • Kangal
  • Zentralasiatischer Ovtcharka
  • Kaukasischer Ovtcharka
  • Südrussischer Ovtcharka
  • Tornjak
  • Sarplaninac

Haftstrafe und Einschläferung des Hundes drohen

In Dänemark ist die Haltung, Zucht und Einfuhr dieser 13 Hunderassen streng verboten, erklärt die Touristeninformation von „Visit Denmark“. Das gilt allerdings nur für Hunde, die vor dem 17. März 2010 angeschafft worden sind. „Vergehen werden mit einem Bußgeld oder einer Haftstrafe des Hundebesitzers bestraft, sowie mit der Einschläferung des Hundes“, heißt es weiter. Jeder Hundehalter ist dazu verpflichtet, sich bezüglich seines Hundes ausweisen zu können.

Wer eine der betroffenen Arten schon vor 2010 angeschafft hat, darf ihn zwar mit nach Dänemark nehmen. Doch das Tier muss an öffentlich zugänglichen Orten an einer maximal zwei Meter langen Leine angebunden sein und einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Auf privaten, verschlossenen Grundstücken darf er frei herumlaufen. Pitbull Terrier und Tosa Inu dürfen allerdings gar nicht eingeführt werden.

Mein Hund gehört einer anderen Rasse an – kann er mit nach Dänemark?

Alle anderen Hundearten können problemlos mit in den Urlaub nach Dänemark genommen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Tier noch vor seiner achten Lebenswoche gechipt und es gegen Tollwut geimpft wurde. Ausweisen muss der Besitzer seinen Hund außerdem durch einen EU-Haustierausweis, den Tierärzte ausstellen können.

Mein Hund ist ein Mischling, was jetzt?

Von der strengen Regelung sind außerdem Mischlingsrassen der verbotenen Arten betroffen. Das Problem: Oftmals wissen Halter nicht genau, welche Rassen in ihrem Tier gekreuzt wurden. Wenn ihr Tier einer der verbotenen Rassen sehr ähnlich sieht, könnte die Polizei schnell auf das Tier aufmerksam werden. Dann ist es die Aufgabe des Halters, nachzuweisen, dass es sich um keine Kreuzung der verbotenen Art handelt – ohne Zuchtpapiere ist das ein ziemliches Problem.

Das zeigt der aktuelle Fall des Hundes „Thor“ in Dänemark: Bei dem Rüden wird vermutet, dass sich verschiedene der verbotenen Rassen in ihm kreuzen. Der Fall steht seit fünf Monaten vor Gericht, berichtet die Osnabrücker Zeitung. Aktivisten, die sich „Thors Freunde“ (Thors venner) nennen, haben den Hund inzwischen aus der Pension entführt, in der er stationiert war.

Wer also nicht sicher ist und nicht nachweisen kann, von welcher Rasse sein Hund abstammt, sollte von einer Reise nach Dänemark eventuell absehen.

Bis 2014 durften streunende Hunde einfach erschossen werden

In Dänemark sind viele Menschen nicht mit der strengen Hundeverordnung einverstanden, die 2010 eingeführt wurde. Dabei ist sie sogar schon 2014 gelockert worden. Davor durften Grundstücks-Eigentümer streunende Hunde auf ihrem Grundstück nach einer Ermahnung erschießen – das ist jetzt nicht mehr erlaubt. Allerdings droht den Hundehaltern ein Bußgeld von bis zu 270 Euro, sollte ihr Tier wiederholt auf einem fremden Grundstück streunen.

Wenn der Hund beisst, kann es ihn das Leben kosten

Doch nicht nur mit den als gefährlich eingestuften Hunderassen sind die Dänen streng. Falls ein Hund einen Menschen oder ein anderes Tier gebissen hat, wird ebenfalls in Betracht gezogen, das Tier einzuschläfern. Das hat früher allein die Polizei entschieden. Seit 2014 haben Halter auch Anspruch auf die Einschätzung eines Sachverständigen.

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Gefährliche Hundearten – auch ein Problem in Deutschland?

Die Haltung mancher Arten der dänischen Verbotsliste ist auch in Deutschland mit besonderen Auflagen verbunden, da die Tiere auch hier als gefährlich eingestuft werden. In manchen Bundesländern wie Brandenburg sind Hunderassen wie der American Pitbull Terrier auch verboten. Hunde können nach Vorfällen mit Biss-Verletzungen auch hierzulande eingeschläfert werden. Zuletzt hatte außerdem ein tragischer Fall die Diskussion um die Haltung von gefährlichen Arten wieder angestoßen: Ein Kangal hat in Baden-Württemberg eine 72 Jahre alte Frau angegriffen und getötet. Das Tier war auf einem Fußweg auf die Passantin losgegangen.

(mit Material der dpa)

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