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Verspätung, GepäckverlustFünf Dinge, die Sie wissen müssen, bevor Sie Fernbus fahren

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Fernbusse brauchen länger, sind dafür aber günstiger als etwa die Bahn.

Fernbus-Reisende, denen unterwegs ein Koffer geklaut wird, müssen nachweisen, was darin enthalten war. Ansonsten wird es mit dem Schadenersatz schwierig.

Die wenigsten Menschen, die mit dem Fernbus reisen, kennen diese und ähnliche Details. Hier erfahren Sie, was Ihnen zusteht, wenn die Fahrt nicht so reibungslos läuft, wie geplant. Grundlage ist eine EU-Verordnung, die die Rechte von Fahrgästen auf Fernbuslinien regelt. Die Vorschriften gelten für Fahrten, die mindestens 250 Kilometer Wegstrecke umfassen.

Überbuchung, Annullierung, Verspätung

Wahl zwischen zwei Optionen

Wenn eine Fahrt nicht zustande kommt, weil der Bus überbucht ist oder das Busfahrtunternehmen sie absagt (annulliert), oder sich die Fahrt um mehr als zwei Stunden verzögert, hat der Passagier die Wahl. Entweder kann er die Fahrt zum Zielort zum vereinbarten Preis so bald wie möglich fortsetzen – auch bei einer geänderten Strecke.

Oder: Möchte der Gast das nicht, kann er auf die (Weiter-)Fahrt verzichten. Dann kann der Kunde verlangen, dass ihm der Fahrpreis erstattet wird. (Wer sich dafür entscheidet, die Fahrt wegen der Verspätung abzubrechen, kann vom Busunternehmen eine frühestmögliche und kostenlose Rückfahrt zum Abfahrtsort verlangen.)

Recht auf Entschädigung

Wenn das Busunternehmen dem Fahrgast diese beiden Auswahlmöglichkeiten nicht unverzüglich anbietet, hat der Gast zusätzlich zur Erstattung des Fahrpreises einen Anspruch auf Entschädigung. Diese beträgt 50 Prozent des Fahrpreises, der innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung zurückgezahlt werden muss.

Wichtig: Dieser Anspruch entfällt, wenn die Fahrt nicht an einem Busbahnhof beginnt, sondern zum Beispiel an einer Bushaltestelle, die nicht mit Personal besetzt ist und an der es keine Abfertigungsschalter gibt.

Verpflegung und Unterkunft

Wenn eine Fahrt, die planmäßig über drei Stunden dauert, annulliert wird oder sich um mehr als 90 Minuten verzögert, hat der Fahrgast Anspruch auf Imbisse, Mahlzeiten oder Getränke. Das Busunternehmen muss diese im angebrachten Verhältnis zur Wartezeit oder Verzögerung anbieten.

Sollte es nötig werden, dass der Passagier übernachten muss, ist das Busunternehmen verpflichtet, ihm ein Hotelzimmer oder eine andere Unterkunft anzubieten. Außerdem muss der Beförderer dafür sorgen, dass der Kunde zu dem Unterbringungsort auch hinkommt. Die Kosten kann das Busunternehmen auf 80 Euro pro Nacht und höchstens zwei Nächte beschränken.

Wichtig: Dieser Anspruch entfällt, wenn das Busunternehmen widrige Wetterbedingungen oder schwere Naturkatastrophen als Grund für die Annullierung oder Verspätung nachweisen kann.

Nächste Seite: Das steht Ihnen bei Pannen und Gepäckverlust zu.

Pannen

Wenn der Fernbus unterwegs eine Panne hat und nicht mehr weiterfahren kann, muss das Busunternehmen dafür sorgen, dass die Fahrt fortgesetzt wird. Dafür kann es entweder einen anderen Bus zum Unfallort schicken oder die Passagiere an einen Wartepunkt oder Busbahnhof bringen, von dem aus die Fahrt fortgeführt wird.

Wichtig: Die Verordnung trifft keine Regeln für eine verspätete Ankunft, zum Beispiel durch Stau.

Gepäckverlust

Auch wenn das Busunternehmen nicht nachweisen kann, dass es keine Schuld am Verschwinden oder an Schäden hat, haftet es. Bei einem Busunfall beträgt die Haftungshöchstgrenze 1200 Euro pro Gepäckstück. Um Schadenersatz verlangen zu können, muss der Passagier beweisen, was genau im Koffer war.

Wem es zu mühsam ist, vor der Fahrt alles zu fotografieren, sollte Wertgegenstände, wie teure Kameras, gar nicht erst in den Koffer packen. Die Verbraucherzentralen raten, sie stattdessen im Rucksack oder einer Tasche mit an den eigenen Sitzplatz zu nehmen.

Im Falle eines Diebstahls sollte der Fahrgast den Verlust bei der Polizei anzeigen. Wenn das Fernbusunternehmen keine Entschädigung zahlen möchte, kann sich der Kunde an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden.

(kkl)

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