LandgerichtDie einzige Zeugin lebt nicht mehr

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Aachen/Kall – Die Umstände eines Zechgelages in Kall mit tödlichem Ausgang im Jahr 2011 bleiben auch im zweiten Prozessdurchlauf vor dem Landgericht Aachen unklar. Die einzige direkte Tatzeugin ist inzwischen gestorben. Sie war die Lebensgefährtin des Opfers. Der 48-Jährige war am 1. September 2011 durch einen Messerstich ins Herz getötet worden. Zur Last gelegt wird die Tat einem Trinkkumpan, bei dem das Paar die Nacht verbrachte.

Die damals 46 Jahre alte Lebensgefährtin des Opfers hatte nach der Tat vollkommen aufgelöst bei der Polizei ausgesagt, es habe gar keinen Anlass für die Bluttat gegeben. „Es war nichts – nicht laut, kein Streit“, habe sie gesagt. Sie schilderte das Geschehene sowohl bei der Polizei als auch gegenüber den Richtern der ersten Instanz. Der Polizeibeamte, der sie am Tag nach der Tat vernommen hatte, beschrieb die Frau nun vor Gericht als „psychisch und physisch am Ende“. Der Zeuge erinnerte sich: „Sie war sehr betroffen und ratlos, wie das Leben für sie weitergehen sollte.“ Sie habe bitterlich geweint.

Sie habe berichtet, dass der Angeklagte das Paar früh geweckt habe. Das spätere Opfer habe sich scherzhaft beklagt, dass das ja wie im Knast sei. Daraufhin hätten sich die Männer über Gefängnisse unterhalten und Wein getrunken.

Sie selbst, so die Frau weiter in ihrer Aussage, habe nach Hause gewollt, weil der Angeklagte nachts heimlich zudringlich geworden sei. Ihr Lebensgefährte habe den Gastgeber gefragt, was er mit der Frau gemacht habe. Worauf dieser geantwortet habe, er sei „besoffen“ gewesen.

Dann habe die Frau geschildert, wie der Gastgeber nach einem silbernen Gegenstand im Regal gegriffen und das Opfer damit attackiert habe. Ihr Lebensgefährte, so die Frau, sei zur Seite gesackt. Sie sei aus dem Haus gelaufen und habe um Hilfe gerufen. Sie sei dann zu dem Sterbenden zurückgekehrt.

In der späteren Vernehmung sagte die Frau dem Polizisten zufolge, sie habe gar nicht glauben können, dass ihr Verlobter gestorben sei. Sie habe gedacht, es stehe um ihn nicht so schlimm, weil nicht viel Blut aus der Wunde ausgetreten sei. Der Grund für die Tat habe mit ihr nicht weiter herausgearbeitet werden können.

Nun ist die Frau tot, und der Mann, der sich wegen Mordes an ihrem Lebensgefährten vor Gericht verantworten muss, schweigt. Dies hatte er bereits im ersten Verfahren getan. Hier war der 63-Jährige wegen alkoholbedingter Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Das Gericht hatte aber seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung vor einer anderen Strafkammer an das Landgericht zurückverwiesen.

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