LeichlingenBrandstifterin bestreitet Feuerserie - nur eine Tat nachgewiesen

Lesezeit 3 Minuten

Leichlingen – Fast zwei Jahre lang hatte eine schier nicht enden wollende Serie von Brandstiftungen in Cremers Weiden Feuerwehr, Bevölkerung und Polizei in Atem gehalten. Anfang Januar gelang es der Polizei dann, eine 59-jährige Bewohnerin der Siedlung auf frischer Tat festzunehmen, als sie gerade versuchte, auf dem Parkplatz am Pastorat einen Pkw anzuzünden.

Seitdem, berichtete ein Kriminalbeamter gestern im Zeugenstand des Amtsgerichts, habe es keine Zündeleien nach dem wohlbekannten Muster mit Grillanzündern mehr gegeben. Petra M. (Name geändert) bestritt allerdings nicht nur, die fieberhaft gesuchte Serientäterin zu sein. Aufgrund mangelnder Beweise in den übrigen Fällen war sie ohnehin auch nur wegen zwei Brandstiftungen angeklagt – neben dem Versuch am Pastorat gehörte dazu eine Tat vom 6. März 2015 in dem von ihr selbst bewohnten Mietshaus Am Büscherhof. Dieses Acht-Familien-Haus hatte sich im Verlauf der fast 20 Fälle als ein im Wortsinn Brennpunkt der Serie herauskristallisiert. Weil sich damit die Vermutung förmlich aufdrängte, dass der Täter einen engen Bezug zu dem Haus hat, war das Treppenhaus im Erdgeschoss schließlich mit richterlicher Genehmigung videoüberwacht worden.

Nachbar alarmierte Feuerwehr

An jenem Märzabend hatte ein Nachbar von Petra M. die Feuerwehr alarmiert, weil er Brandgeruch im Treppenhaus wahrgenommen hatte. Wie sich herausstellte, war vor einer leerstehenden Wohnung im obersten Geschoss mit Grillanzündern ein Feuer gelegt worden, das zunächst auf die Tür übergegriffen hatte, dann aber von selbst erloschen war. Auf der Videoaufzeichnung ist prompt zu sehen, wie die 59-Jährige kurz zuvor ihre Wohnung im Erdgeschoss verlässt, im Dunkeln die Treppe hinaufgeht und wenig später zurückkehrt. Dennoch leugnete Petra M. gestern vor dem Schöffengericht energisch, diesen Brand gelegt zu haben.

An das, was am 11. Januar am Pastorat geschehen ist, kann sie sich hingegen angeblich nicht mehr erinnern. Sie sei an jenem Tag sehr traurig gewesen und habe während der Hausarbeit ein Bier nach dem anderen getrunken, berichtete die Angeklagte. Schließlich habe sie es in der Wohnung nicht mehr ausgehalten und sei im selben Moment „in ein tiefes, schwarzes Loch“ gefallen, als sie das Haus verließ. Auf der Straße fiel sie sofort mehreren Zivilfahndern auf, die die Siedlung schon seit Wochen observierten und ihr zu dem Parkplatz folgten.

Fünf Monate in Untersuchungshaft

Seit ihrer Festnahme, bis Montag also fast fünf Monate, saß die Angeklagte in Untersuchungshaft. In diesen 146 Tagen, sagte Petra M. unter Tränen, habe sie sich mindestens ebenso oft gefragt, was sie am Pastorat gewollt und warum sie dort einen brennenden Grillanzünder auf einen Autoreifen gelegt hatte – „aber da ist nur dieses schwarze Loch mit einer schwarzen Gestalt darin“.

Drei Jahre Gefängnis forderte die Staatsanwältin schließlich für die beiden Brandstiftungen, währen der Verteidiger nur die Tat auf dem Parkplatz für nachgewiesen und zwei Jahre zur Bewährung für ausreichend hielt. Damit ließ es dann auch das Schöffengericht bewenden, auch wenn es die nicht vorbestrafte Angeklagte wegen einer schweren und seiner versuchten Brandstiftung verurteilte. Als Bewährungsauflage ordnete Richter Dietmar Adam allerdings eine Therapie gegen Pyromanie an, „weil Sie ganz offensichtlich fachkundiger Hilfe bedürfen“.

KStA abonnieren