VergnügungssteuerLeichlinger Vierfach-Spielhalle an der Gartenstraße wird verboten

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In der Spielhalle an der Gartenstraße sind vier Betriebe unter einem Dach angemeldet.

In der Spielhalle an der Gartenstraße sind vier Betriebe unter einem Dach angemeldet.

Leichlingen – Gegen die Absicht, Spielhallen und neuerdings auch Wettbüros stärker zur Kasse zu bitten, um der Branche das Leben so schwer wie möglich zu machen, erhob sich in der Sitzung des Stadtrates am Donnerstagabend keine Gegenstimme. Die Glücksspiel-Betreiber sind legal, aber im Stadtbild und Einzelhandel und sozialpolitisch unerwünscht. Und darum zeigt man ihnen auch in Leichlingen mit Steuererhöhungen die kalte Schulter.

Wie vom Finanzausschuss vorbestimmt, wird die Vergnügungssteuer für Automaten mit Gewinnmöglichkeit zum 1. Juli um 28 Prozent erhöht und eine neue Steuer für Wettbüros eingeführt, die nach der Größe der Ladenfläche bemessen wird. Das beschert der Stadtkasse jährlich wie berichtet 45 000 Euro mehr Einnahmen. Der Beschluss fiel ohne Diskussionen einstimmig. Drei Enthaltungen gab es nicht, weil Unabhängige Wählergemeinschaft und Bürgerliste dagegen waren, den Casinos mehr von ihrem Gewinn abzuschöpfen – sei wollten die Steuern ganz im Gegenteil lieber noch höher schrauben.

Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag

Hoffnungen, Spielhallen zumindest in der Innenstadt bald ganz loszuwerden, knüpfen sich an verschärfte Bestimmungen des neuen Glücksspiel-Staatsvertrags von 2012, dessen Übergangsfrist am 1. Dezember 2017 endet. Darin werden Mehrfachkonzessionen künftig verboten und aus Gründen des Kinder- und Jugendschutzes 350 Meter messende Bannmeilen um Schulen und Kindergärten gezogen sowie ebenso große Abstände zwischen Casinos zur Auflage gemacht. Auf eine Anfrage der CDU-Fraktion hin hat die Stadtverwaltung recherchiert, welche Auswirkungen das auf die Spielhallen in Leichlingen hat.

Es gibt in der Stadt aktuell drei Spielhallen In der Meffert 17-19 neben dem neuen Rewe-Kaufpark, Am Stadtpark 7 neben dem Busbahnhof und in der Gartenstraße 10, wo unter einem Dach gleich vier getrennte Betriebe angemeldet sind. Das Ergebnis: Sie genießen zunächst alle Bestandsschutz, obwohl sie weniger als 350 Meter von Schulen und Tagesstätten entfernt sind. Denn ihre Konzession wurde vor dem Stichtag erteilt. Insofern gilt der Abstandserlass für sie nicht.

Auch ein Betreiberwechsel ändert daran nichts. Neue Konzessionen kann die Stadt innerhalb der Bannmeilen künftig allerdings verwehren. Dennoch kann die Vierfach-Spielhalle in der Gartenstraße zumindest in dieser Form ab Dezember nicht weiter betrieben werden. Denn Mehrfachkonzessionen in einem Gebäude sind dann nicht mehr zulässig. Wie die Betreiber auf die Gesetzeslage reagieren, weiß man im Rathaus noch nicht. Bislang hat nur das Spielcasino aus der Meffert den erforderlichen neuen Antrag auf Betriebserlaubnis eingereicht.

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